Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass Landgraf Hesso zu Leiningen (+) eine Gülte von 1 Fuder Wein und 4 Pfund 4 Schilling Heller zu Albsheim für 60 Gulden versetzt hat. Er bewilligt Reinhard, Herr zu Westerburg, aus besonderer Gnade und auf dessen Bitten, dass dieser die Gülte lösen und an sich bringen mag, wobei der Pfalzgraf sich die Lösung der Hälfte der Gülte um 30 Gulden vorbehält.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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