Heinrich Berning, Dr. iur., reversiert über die von Abt Hugo nach dem Tod seines Vaters Heinrich Berning empfangene Belehnung mit dem Gut Alt-Hardenberg im Kirchspiel Velbert und einem Stück Land auf der Schutzbecke mit einem Anteil Busch. Das Heergewäte für das Lehngut Alt-Hardenberg beträgt 7 rheinische Goldgulden, das für die anderen Ländereien eine halbe Werdensche Mark. Zeugen: Johann von Vittinghoff (Vittinck-) gen. Schell (Schele), Konrad Hardement, Syndikus des Abtes und Hermann Padberg (Padt-), Dienstmannen. - Es siegelt der Lic. Zachäus von Horrig. Es unterschreibt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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