Korrespondenz zwischen der öttingischen und ellwangenschen Regierung, worinnen erstere gegen die auf Ableben des Hans Jerg Geggerle auf dem Freihof durch das Amt Rötlen vorgenommene Inventur aus der Ursache protestiert, weil sich derselbe freiwillig in den öttingischen Schutz begeben hat, dann weiters auf der Freilassung des Geggerle besteht, wobei die ellwangische Regierung den unbefugten Austritt aus dem ellwangischen in den öttingischen Schutz mit dem Anhang behauptet hat, dass der Freihof in diesseitiger Obrigkeit gelegen und der halbe Hof Eigentum des Spitals zu Ellwangen sei, welche Anmaßungen der Freibauer in einem actis beiliegenden exhibito entschieden widerlegt hat

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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