Katasteramt Nienburg (vor 1945) (Bestand)
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NLA HA, Hann. 129 Nienburg
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.5 Steuer-, Zoll- und Katasterverwaltung >> 1.12.5.2 Untere Provinzialbehörden >> 1.12.5.2.2 Katasterämter
1836-1986
Enthält: u.a. Flurbücher, Grundsteuermutterrollen, Gemarkungsakten, Gebäudesteuerrollen, Fortführungsrisse
Geschichte des Bestandsbildners: Die in den Beständen der Katasterämter vorliegenden Katasterbücher bilden das in der Provinz Hannover in den Jahren 1868 bis 1875 entstandene und ab 1876 fortgeführte preußische Grundsteuerkataster. Ältere Unterlagen aus hannoverscher Zeit befinden sich in den Beständen Hann. 142 (Gebäudesteuerrollen) und Hann. 143 (Grundsteuermutterrollen) sowie in der Bestandsgruppe Hann. 74 (Ämter).
Weitere Ausführungen zur Geschichte der Katasterverwaltung finden sich in der Beständeübersicht Bd. 3, Teil 2,1, S. 578 ff. Zur Geschichte des Katasteramts Nienburg nach 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 129 Nienburg.
Stand: Dezember 1989
Zusätzliche Erläuterungen
Geschichte des Bestandsbildners: Im (Original/Ur)Flurbuch sind alle einer Gemarkung gehörenden Flurstücke (= Parzellen), gegliedert nach den einzelnen Fluren, aufgeführt (topographisch geordnetes Verzeichnis).
Zu dem Flurstück sind angegebene: Flurnummer, Flurstücksnummer, Artikelnummer der Mutterrolle, Grundbuchnummer, Eigentümer, Lagebezeichnung, Flächeninhalt und Reinertrag, Kulturart (Acker, Garten, Wiese, Weide, Holzung, Wasserstück, Oedland) und Bodenklasse (= Bonität).
In der Regel ist dem (Original/Ur)Flurbuch eine summarische Übersicht der Mutterrollenartikel der ein Artikelverzeichnis (= Eigentümerverzeichnis) vorgeheftet; seltener sind diese selbständig gebunden. Die summarische Übersicht bzw. das Artikelverzeichnis führt die Grundstückseigentümer einer Gemarkung nach der Reihenfolge der Artikelnummer der Mutterrolle auf.
Durch die Flurnummer (= Kartenblattnummer) und die Flurstücksnummer (= Parzellennummer) ist die Verzahnung sowohl mit den Katasterur- und -reinkarten als auch mit den Stückvermessungshandrissen und Einschätzungskupons gegeben. Bei der Benutzung letzterer ist zu beachten, dass - gegebenenfalls - die korrigierten Kartenblattnummern gelten.
In der Mutterrolle (= Liegenschaftsbuch) sind sämtliche Grundstücke, die ein Eigentümer in einer Gemarkung besitzt, unter einer fortlaufenden Artikelnummer aufgeführt (nach Eigennamen geordnetes Verzeichnis).
Geschichte des Bestandsbildners: Die Gemarkungsakten enthalten die Schriftstücke, die die Aufnahme, Kartierung und Flächeninhaltsberechnung der Grundstücke einer Gemarkung betreffen. Ferner beinhalten sie die Verhandlungen über die Einschätzung, über die Berichtigung (= Fortschreibung) der Grundsteueranlangen und über die Prüfung und Erledigung der Reklamationen, die gegen die Veranlagungsergebnisse eingelegt werden konnten.
Der Güterauszug weist die im Flurbuch unter dem Namen eines Eigentümers aufgeführten Grundstücke nach. Der Auszug wurde dem Eigentümer durch den Gemeindevorstand zur Anerkennung oder Reklamation der Veranlagungsergebnisse zugestellt. Geordnet sind die Güterauszüge nach der Artikelnummer der Mutterrolle.
Alphabetische Namensverzeichnisse weisen die in der Mutterrolle genannten Eigentümer nach.
Gebäudesteuerrollen sind Verzeichnisse der Gebäude sowie der zugehörigen Hofräume und Hausgärten einer Gemarkung nach laufender Nummer (nicht unbedingt identisch mit der Häusernummer!).
Weitere Angaben: Art der Besitzung (z.B. Kötnerstelle) oder Straße, Platz, Hausnummer, Grundbuchnummer, Eigentümer, Artikelnummer der Mutterrolle, Flur- und Flurstücksnummer, Flächeninhalt, Art der Gebäude, jährlicher Nutzwert, Jahressteuer.
Fortführungsrisse (= Feldbücher, Feldmanuale) beinhalten die bei örtlichen Fortführungsvermessungen und Grenzherstellungen ermittelten Maßzahlen und sonstige Angaben und dienen als Grundlage für die Berichtigung und Fortführung der Katasterkarte.
Abmarkungsniederschriften sind Protokolle, die über die Abmarkung von Grenzpunkten und über die Verhandlungen bei Abmarkungstermin geführt werden. Abmarkungen bedeutet die Festlegung der Grenzpunkte mit dauerhaften ober- und unterirdischen Grenzmalen, z. B. bei der Bildung von neuen Grundstücksgrenzen (Teilung).
Bestandsgeschichte: Die gesamten Katasterbestände wurden von Oktober 1987 bis März 1989 von Herrn Mengel und der Unterzeichnenden revidiert; das maschinenschriftliche Findbuch ist im Dezember 1989 von Frau Krügler neu geschrieben worden.
Stand: Dezember 1989
Der kleine Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden. Hierbei ist der Bestand fortlaufend neu durchnumeriert und revidiert worden.
Stand: August 2005
Bearbeiter: Schulte (1989)
Bearbeiter: Christiane Drewes (2005)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Die in den Beständen der Katasterämter vorliegenden Katasterbücher bilden das in der Provinz Hannover in den Jahren 1868 bis 1875 entstandene und ab 1876 fortgeführte preußische Grundsteuerkataster. Ältere Unterlagen aus hannoverscher Zeit befinden sich in den Beständen Hann. 142 (Gebäudesteuerrollen) und Hann. 143 (Grundsteuermutterrollen) sowie in der Bestandsgruppe Hann. 74 (Ämter).
Weitere Ausführungen zur Geschichte der Katasterverwaltung finden sich in der Beständeübersicht Bd. 3, Teil 2,1, S. 578 ff. Zur Geschichte des Katasteramts Nienburg nach 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 129 Nienburg.
Stand: Dezember 1989
Zusätzliche Erläuterungen
Geschichte des Bestandsbildners: Im (Original/Ur)Flurbuch sind alle einer Gemarkung gehörenden Flurstücke (= Parzellen), gegliedert nach den einzelnen Fluren, aufgeführt (topographisch geordnetes Verzeichnis).
Zu dem Flurstück sind angegebene: Flurnummer, Flurstücksnummer, Artikelnummer der Mutterrolle, Grundbuchnummer, Eigentümer, Lagebezeichnung, Flächeninhalt und Reinertrag, Kulturart (Acker, Garten, Wiese, Weide, Holzung, Wasserstück, Oedland) und Bodenklasse (= Bonität).
In der Regel ist dem (Original/Ur)Flurbuch eine summarische Übersicht der Mutterrollenartikel der ein Artikelverzeichnis (= Eigentümerverzeichnis) vorgeheftet; seltener sind diese selbständig gebunden. Die summarische Übersicht bzw. das Artikelverzeichnis führt die Grundstückseigentümer einer Gemarkung nach der Reihenfolge der Artikelnummer der Mutterrolle auf.
Durch die Flurnummer (= Kartenblattnummer) und die Flurstücksnummer (= Parzellennummer) ist die Verzahnung sowohl mit den Katasterur- und -reinkarten als auch mit den Stückvermessungshandrissen und Einschätzungskupons gegeben. Bei der Benutzung letzterer ist zu beachten, dass - gegebenenfalls - die korrigierten Kartenblattnummern gelten.
In der Mutterrolle (= Liegenschaftsbuch) sind sämtliche Grundstücke, die ein Eigentümer in einer Gemarkung besitzt, unter einer fortlaufenden Artikelnummer aufgeführt (nach Eigennamen geordnetes Verzeichnis).
Geschichte des Bestandsbildners: Die Gemarkungsakten enthalten die Schriftstücke, die die Aufnahme, Kartierung und Flächeninhaltsberechnung der Grundstücke einer Gemarkung betreffen. Ferner beinhalten sie die Verhandlungen über die Einschätzung, über die Berichtigung (= Fortschreibung) der Grundsteueranlangen und über die Prüfung und Erledigung der Reklamationen, die gegen die Veranlagungsergebnisse eingelegt werden konnten.
Der Güterauszug weist die im Flurbuch unter dem Namen eines Eigentümers aufgeführten Grundstücke nach. Der Auszug wurde dem Eigentümer durch den Gemeindevorstand zur Anerkennung oder Reklamation der Veranlagungsergebnisse zugestellt. Geordnet sind die Güterauszüge nach der Artikelnummer der Mutterrolle.
Alphabetische Namensverzeichnisse weisen die in der Mutterrolle genannten Eigentümer nach.
Gebäudesteuerrollen sind Verzeichnisse der Gebäude sowie der zugehörigen Hofräume und Hausgärten einer Gemarkung nach laufender Nummer (nicht unbedingt identisch mit der Häusernummer!).
Weitere Angaben: Art der Besitzung (z.B. Kötnerstelle) oder Straße, Platz, Hausnummer, Grundbuchnummer, Eigentümer, Artikelnummer der Mutterrolle, Flur- und Flurstücksnummer, Flächeninhalt, Art der Gebäude, jährlicher Nutzwert, Jahressteuer.
Fortführungsrisse (= Feldbücher, Feldmanuale) beinhalten die bei örtlichen Fortführungsvermessungen und Grenzherstellungen ermittelten Maßzahlen und sonstige Angaben und dienen als Grundlage für die Berichtigung und Fortführung der Katasterkarte.
Abmarkungsniederschriften sind Protokolle, die über die Abmarkung von Grenzpunkten und über die Verhandlungen bei Abmarkungstermin geführt werden. Abmarkungen bedeutet die Festlegung der Grenzpunkte mit dauerhaften ober- und unterirdischen Grenzmalen, z. B. bei der Bildung von neuen Grundstücksgrenzen (Teilung).
Bestandsgeschichte: Die gesamten Katasterbestände wurden von Oktober 1987 bis März 1989 von Herrn Mengel und der Unterzeichnenden revidiert; das maschinenschriftliche Findbuch ist im Dezember 1989 von Frau Krügler neu geschrieben worden.
Stand: Dezember 1989
Der kleine Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden. Hierbei ist der Bestand fortlaufend neu durchnumeriert und revidiert worden.
Stand: August 2005
Bearbeiter: Schulte (1989)
Bearbeiter: Christiane Drewes (2005)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
641 Nrn.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ