Der Römische Kaiser Karl, König zu Böhmen (Beheim) (a), bekundet: vor Zeiten hatten Gerhard von Odenbach genannt von Kropsburg (Kropfsperch) (b) und Johann (Henchin) von Meckenheim (Mekkenhein) (c) sich schriftlich an den Kaiser gewandt und sich erboten, in der Sache zwischen Walram Grafen von Sp. und Philipp von Bolanden (Bonlanden) vor dem Kaiser zu erscheinen. Obwohl sie einen Geleitbrief erhalten haben, sind sie zum festgesetzten Termin im Gegensatz zu Graf Walram nicht erschienen. Der Kaiser erlaubt daher dem Grafen und seinen Helfern, sich gegen die beiden zu wehren; sie freveln damit nicht gegen das Reich. Siegel des Hofgerichts. (a) Lesart: "Behm". (b) Lesart: "Kropsperch". (c) Lesart: "Mekkenh". (d) Lesart: "Nuremberg". (e) Lesart: "funfundzweinczigsten". (f) Lesart: "sehzehnden".

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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