Graf Bernhard (VIII.) zur Lippe befreit Marten Hagedorn wegen seiner Dienste, die er ihm und seinem Bruder Hermynn Symon eine zeitlang getan, nachdem er erfahren, daß sein Vater Wedekindt Hagedorn und er selbst der Pastorei zu Lüdenhausen, die ihm ex jure collationis zusteht, neben dem Zehnten von ihrer Länderei um Lüdenhausen mit 8 Scheffel Gerste und 11 Scheffel Hafer jährlicher Pension verhaftet seien, und seine Ehefrau Anne und ihre Erben auf sein Ansuchen nach dem Tode des jetzigen Pastors Hermann Steinhagen (Stenhagen) von dieser Kornschuld und Zehnten. Gebenn nach der geport Christi 1559 mandages nach Quasimodogeniti. Unterschrieben: endt Grave und Eddelher tor Lyppe myn Handt. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel (oberes Stück fehlt).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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