Philipp, erwählter Bischof von Worms, schlichtet Streitigkeiten zwischen Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Bischofsheim und ihrer Ortsherrschaft, den Söhnen +Johann Philipps von Helmstatt, Johann Weiprecht, Pleikart, Valentin, Ludwig Karl und Philipp, bzw. deren Vormündern Hans Philipp von Helmstatt zu Helmstadt, Friedrich Landschad von Steinach zu Eicholzheim, Hans Pleikart Landschad von Steinach zu Gundelsheim, ulmischem Obervogt zu Geislingen, wegen der Fron- und Zehntpflichten der Untertanen. Unter anderem sind diese verpflichtet, jährlich 8 Tage Spann- oder 12 Tage Handdienste für die beiden Bischofsheimer Schlösser - nicht jedoch für andere Schlösser der Herrschaft - zu leisten. Die Fronen zur Unterhaltung der Mauern der Mühle und bei der Ernte werden nach dem inserierten Wortlaut eines Zinsbuchs von 1540 geregelt. Siegler: Bischof Philipp von Worms, Johann Weiprecht von Helmstatt, Hans Philipp von Helmstatt zu Helmstadt und Hans Ulrich Landschad von und zu Steinach sowie Hans Georg von Kronberg für die Gemeinde Bischofsheim.
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Philipp, erwählter Bischof von Worms, schlichtet Streitigkeiten zwischen Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Bischofsheim und ihrer Ortsherrschaft, den Söhnen +Johann Philipps von Helmstatt, Johann Weiprecht, Pleikart, Valentin, Ludwig Karl und Philipp, bzw. deren Vormündern Hans Philipp von Helmstatt zu Helmstadt, Friedrich Landschad von Steinach zu Eicholzheim, Hans Pleikart Landschad von Steinach zu Gundelsheim, ulmischem Obervogt zu Geislingen, wegen der Fron- und Zehntpflichten der Untertanen. Unter anderem sind diese verpflichtet, jährlich 8 Tage Spann- oder 12 Tage Handdienste für die beiden Bischofsheimer Schlösser - nicht jedoch für andere Schlösser der Herrschaft - zu leisten. Die Fronen zur Unterhaltung der Mauern der Mühle und bei der Ernte werden nach dem inserierten Wortlaut eines Zinsbuchs von 1540 geregelt. Siegler: Bischof Philipp von Worms, Johann Weiprecht von Helmstatt, Hans Philipp von Helmstatt zu Helmstadt und Hans Ulrich Landschad von und zu Steinach sowie Hans Georg von Kronberg für die Gemeinde Bischofsheim.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt U 803
Lit. F Nr. 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten
Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> von Helmstatt >> 1590-1599
1597 (1597 März 6 (st v) 16 (st n) Ladenburg)
Urkunden
Schaden: Wasserflecken
Ausf. Perg., 5 S. abg. - Rv.
Worms; Bischöfe; Philipp
Neckarbischofsheim HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:18 MESZ
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