Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Graf Bernhard zu Eberstein dem Älteren einer- und Kraft von Großweier (Crostwyler) andererseits, nachdem ihm dies von einer kaiserlichen Kommission befohlen wurde. Streitsache ist ein Lehen, das der Graf dem Adam von Großweier (Krostwiler) und dessen Mannlehenserben nach dem Tod von Georg (Jorg) Zipolt und dessen Ehefrau Bärbel (Barbeln) zu leihen zugesagt und verschrieben hat. Entschieden wird, dass der Graf von Eberstein das Lehen verleihen soll; die Nutzung seit dem Tod von Georg und seiner Ehefrau bis heute, St. Remigius [= 1.10.], darf er behalten beziehungsweise noch einbringen. Dann soll er darauf für sich und seine Erben die Verschreibung ausstellen. Wenn Kraft von Großweier das Lehen nicht persönlich in Empfang nimmt, soll der Graf von Eberstein es seinem geschickten Vertreter leihen und von diesem Gelübde, Eid und Revers entgegennehmen. Beider Seiten Anwälte, nämlich Philipp von Seldeneck, Erbküchenmeister, für Kraft sowie Lorenz Wagenleiter für den Grafen haben die Einhaltung zugesichert.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Graf Bernhard zu Eberstein dem Älteren einer- und Kraft von Großweier (Crostwyler) andererseits, nachdem ihm dies von einer kaiserlichen Kommission befohlen wurde. Streitsache ist ein Lehen, das der Graf dem Adam von Großweier (Krostwiler) und dessen Mannlehenserben nach dem Tod von Georg (Jorg) Zipolt und dessen Ehefrau Bärbel (Barbeln) zu leihen zugesagt und verschrieben hat. Entschieden wird, dass der Graf von Eberstein das Lehen verleihen soll; die Nutzung seit dem Tod von Georg und seiner Ehefrau bis heute, St. Remigius [= 1.10.], darf er behalten beziehungsweise noch einbringen. Dann soll er darauf für sich und seine Erben die Verschreibung ausstellen. Wenn Kraft von Großweier das Lehen nicht persönlich in Empfang nimmt, soll der Graf von Eberstein es seinem geschickten Vertreter leihen und von diesem Gelübde, Eid und Revers entgegennehmen. Beider Seiten Anwälte, nämlich Philipp von Seldeneck, Erbküchenmeister, für Kraft sowie Lorenz Wagenleiter für den Grafen haben die Einhaltung zugesichert.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 44 Nr. 3493
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 44 Lehen- und Adelsarchiv
Lehen- und Adelsarchiv >> Urkunden (Online-Präsentation "Urkunden der Pfalzgrafen bei Rhein zwischen 1449 und 1508")
1488 Oktober 1 (uff mitwoch nach Michaelis)
20,0 x 37,8 (Plica umgeschlagen) (Höhe x Breite)
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: anhängendes Sekretsiegel, leicht beschädigt
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: anhängendes Sekretsiegel, leicht beschädigt
Abschrift: GLAK 67 Nr. 829, fol. 368v-369r (Nr. 292).
Bärbel; Frau des Jörg Ziepold, 1488 tot
Eberstein, Bernhard II. von, d. Ä.; Graf, Viztum zu Amberg, 1430-1502
Großweier, Adam von; erw. 1446
Großweier, Kraft von; 1488
Wagenleiter, Lorenz; Anwalt für Bernhard von Eberstein, erw. 1488
Ziepold (Zipolt), Jörg; 1488 tot
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:01 MESZ
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