Grundsatzgespräche des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Abteilungsleiter Migration des BMI: Gespräch am 8. Nov. 1996
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BArch B 106/300285
BArch B 106 Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung >> 125 Aufenthalts- und Niederlassungsrecht >> 125 4 Asylrecht >> 44 Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge >> 440-443 Allgemeines, Personal, Organisation, Haushalt >> Grundsatzgespräche des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Abteilungsleiter Migration des BMI
Nov. - Dez. 1996
Enthält:
TOP1: Entscheidungen über Asylanträge von Asylbewerbern aus Bosnien-Herzegowina;
TOP2: Umsteigen von Bürgerkriegsflüchtlingen in Deutschland auf das Asylverfahren;
TOP3: Vorrangige Entscheidung der noch anhängigen Verfahren von Asylbewerbern aus der Bundesrepublik Jugoslawien;
TOP4: Abbau der anhängigen Verfahren beim Bundesamt;
TOP5: Entwicklung der Asylbewerberzahlen des Bundesamtes gem. § 44 Abs 4 AsylVfG;
TOP6: Einsatz von Verbindungsbeamten des BAMF in den Auslandsvertretungen Ankara, Colombo, Kinshasa, Moskau, Istanbul und Islamabad
TOP7: Änderung der Dienstanweisung des BAMF zu § 71 AsylVfG;
TOP8: Ausbildung der Einzelentscheider zur Thematik "Folteropfer und traumatisierte Frauen";
TOP9: Abfrage der Visadatei zu den zehn Herkunftsländern;
TOP10: Entscheidungen zu sowjetischen Deserteuren;
TOP11: Folgen aus dem Urteil des OLG Frankfurt/Main zum Flughafenverfahren;
TOP12: Übersendung von personenbezogenen Daten an die Schweiz und sonstiges Drittstaaten;
TOP13: Austausch von 3000 Fingerabdruckblättern mit den Niederlanden;
TOP14: Zentrale ed-Behandlung in Baden-Württemberg;
TOP15: Personalentwicklung beim BAMF ;
TOP16: Besetzung freier Stellen der Besoldungsgruppe A 16 BBesG;
TOP17: Personalmaßnahmen nach Rückkehr LRD Dr. Foge;
TOP18: Verschiedenes
TOP1: Entscheidungen über Asylanträge von Asylbewerbern aus Bosnien-Herzegowina;
TOP2: Umsteigen von Bürgerkriegsflüchtlingen in Deutschland auf das Asylverfahren;
TOP3: Vorrangige Entscheidung der noch anhängigen Verfahren von Asylbewerbern aus der Bundesrepublik Jugoslawien;
TOP4: Abbau der anhängigen Verfahren beim Bundesamt;
TOP5: Entwicklung der Asylbewerberzahlen des Bundesamtes gem. § 44 Abs 4 AsylVfG;
TOP6: Einsatz von Verbindungsbeamten des BAMF in den Auslandsvertretungen Ankara, Colombo, Kinshasa, Moskau, Istanbul und Islamabad
TOP7: Änderung der Dienstanweisung des BAMF zu § 71 AsylVfG;
TOP8: Ausbildung der Einzelentscheider zur Thematik "Folteropfer und traumatisierte Frauen";
TOP9: Abfrage der Visadatei zu den zehn Herkunftsländern;
TOP10: Entscheidungen zu sowjetischen Deserteuren;
TOP11: Folgen aus dem Urteil des OLG Frankfurt/Main zum Flughafenverfahren;
TOP12: Übersendung von personenbezogenen Daten an die Schweiz und sonstiges Drittstaaten;
TOP13: Austausch von 3000 Fingerabdruckblättern mit den Niederlanden;
TOP14: Zentrale ed-Behandlung in Baden-Württemberg;
TOP15: Personalentwicklung beim BAMF ;
TOP16: Besetzung freier Stellen der Besoldungsgruppe A 16 BBesG;
TOP17: Personalmaßnahmen nach Rückkehr LRD Dr. Foge;
TOP18: Verschiedenes
Bundesministerium des Innern (BMI), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: A 3
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:22 MESZ
Hierarchie
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- Inneres (Tektonik)
- Bundesministerium des Innern (Bestand)
- B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung (Gliederung)
- 125 Aufenthalts- und Niederlassungsrecht (Gliederung)
- 125 4 Asylrecht (Gliederung)
- 44 Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Gliederung)
- 440-443 Allgemeines, Personal, Organisation, Haushalt (Gliederung)
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