Hans Printz, Bürger und Gerichtsbote zu Freistett, bekennt, daß ihm Gotthard Renner, Kirchenschaffner des Amts Lichtenau und Willstätt, aus den Heiligengefällen zu Freistett 15 fl. geliehen hat und verspricht unter Verpfändung eines beschriebenen Guts, diese mit jährlich 7 Schillingen 6 Pfennige zu verzinsen.