Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst zwischen den zahlreichen, nunmehr zu ihren Jahren gekommenen Kindern des Erhard von Remchingen (+), der lange Zeit Diener und Hofgesinde der Pfalz war, und dessen Ehefrau Margarethe Kranich von Kirchheim (+), mit Rat seiner Räte, den Freunden der Parteien und den Vormunden zur Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten eine Teilung des väterlichen und mütterlichen Erbes vorgenommen hat. Bei den Kindern handelt es sich um die vier in Klöstern untergekommenen Töchter, nämlich Anna und Susanna zu Gummersheim (Gommerßheim) und Agatha und Margarethe zu Neuburg (Nuwen-), sowie die drei weltlichen Schwestern, namentlich Maria, Ehefrau des Hugo von Berstett (Hugen von Berstet), Praxedis, die Hofjungfrau der Gemahlin des Kurfürsten [Margarethe von Bayern-Landshut], sowie Hildegard von Remchingen. Es folgen umfangreiche Bestimmungen u. a. zur Teilung und Anweisung von Gefällen und Gülten zu Neustadt an der Haardt, Iggelheim (Ugelnheim), Dirmstein, Flomborn (Flamern), Kindenheim, Mertesheim, Hahnheim, Wachenheim, Bissersheim, Kirchheim, Kallstadt, Lambsheim (Lamß-) und Gimmeldingen, weiter zum Tode der Klosterjungfrauen und ihrer rückfälligen Habe sowie zur Erstattung der Güter durch die Schwestern, falls einer etwas abgeklagt werden sollte. Die drei weltlichen Schwester haben die Einhaltung dieses Vertrags angekündigt und erhalten jeweils eine Ausfertigung. Kurfürst Philipp kündigt sein Sekretsiegel an, Hugo von Berstett das Seine für sich und seine Ehefrau Maria, Praxedis erbittet den Beistand ihrer Vettern Johann Kranich von Kirchheim, Domherr zu Speyer, und Jakob Kranich von Kirchheim, Hofmeister. Johann und Jakob Kranich versichern, dass die Teilung wohl geschehen ist und kündigen "als die fründe" ihre Siegel für Praxedis und Hildegard neben dem Siegel des Ausstellers an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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