Wolf v. Rosenberg, Komtur zu Virnsperg, und Arnold v. Seckendorf Aberdar, Pfleger zu Wembding, nehmen den zwischen ihnen vermittelten Vergleich an, nach dem der seckendorffische Untertan Leonhard Reutter wegen des auf der Kirchweih zu Sondernach getriebenen Ufugs an den Komtur zwei Gulden zahlen soll, die Schlägerei zwischen Hans Stainmetz zu Rappenau, Kilian Trescher, Wirt zu Niederalltenpern, und des letzteren Knecht Thoma Burckhard rechtlich ausgetragen und die Kompetenzfrage, die anläßlich des Falles des Fratz Horbacher, der dem Hans Schertlein in der seckendorffischen Wirtschaft eine Hand abgehauen hat, entstanden ist, durch Dr. Zacharias Birer, Rat des Deutschmeisters, und Christoph Strass, Kanzler, für diesen und künftige Fälle entschieden werden soll; die jährliche Abgabe von drei Pfund aus dem Gemeindeweiher zu Nidernalltenbern unbeschadet allenfallsiger Rechtsansprüche des Komturs dem Seckendorff bleiben, der Fastnachttanz Niedernalltenbern von Jahr zu Jahr zwischen den dortigen Wirtshäusern wechseln, der Komtur die 10 fl Straftgeld, die er von dem Störr wegen Bruchs des Friedgebots genommen hat, vorbehaltlich des Rechtes des Seckendorff, den Stöer wegen des in der Wirtschaft zu Niedernalltenbern begangenen Frevels zu bestrafen, behalten soll, u.a. mehr. Vermittler: Lic. Christoph Strass, Kanzler, und Georg Stainmackh, Stadtschreiber zu Wembdingen. - Siegler: Aussteller.
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Wolf v. Rosenberg, Komtur zu Virnsperg, und Arnold v. Seckendorf Aberdar, Pfleger zu Wembding, nehmen den zwischen ihnen vermittelten Vergleich an, nach dem der seckendorffische Untertan Leonhard Reutter wegen des auf der Kirchweih zu Sondernach getriebenen Ufugs an den Komtur zwei Gulden zahlen soll, die Schlägerei zwischen Hans Stainmetz zu Rappenau, Kilian Trescher, Wirt zu Niederalltenpern, und des letzteren Knecht Thoma Burckhard rechtlich ausgetragen und die Kompetenzfrage, die anläßlich des Falles des Fratz Horbacher, der dem Hans Schertlein in der seckendorffischen Wirtschaft eine Hand abgehauen hat, entstanden ist, durch Dr. Zacharias Birer, Rat des Deutschmeisters, und Christoph Strass, Kanzler, für diesen und künftige Fälle entschieden werden soll; die jährliche Abgabe von drei Pfund aus dem Gemeindeweiher zu Nidernalltenbern unbeschadet allenfallsiger Rechtsansprüche des Komturs dem Seckendorff bleiben, der Fastnachttanz Niedernalltenbern von Jahr zu Jahr zwischen den dortigen Wirtshäusern wechseln, der Komtur die 10 fl Straftgeld, die er von dem Störr wegen Bruchs des Friedgebots genommen hat, vorbehaltlich des Rechtes des Seckendorff, den Stöer wegen des in der Wirtschaft zu Niedernalltenbern begangenen Frevels zu bestrafen, behalten soll, u.a. mehr. Vermittler: Lic. Christoph Strass, Kanzler, und Georg Stainmackh, Stadtschreiber zu Wembdingen. - Siegler: Aussteller.
Ritterorden, Urkunden 5973
Zusatzklassifikation: Schiedsbrief
Ritterorden, Urkunden
Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 21. Vogtei Virnsberg
1542 März 15
Pergament
Urkunden
ger
Ausstellungsort: Unteraltenbernheim
Originaldatierung: Geben zu Nidernalltenbern Mitwochs nach Oculi 1542.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit 2 Siegeln. Blattzahl: 1
Originaldatierung: Geben zu Nidernalltenbern Mitwochs nach Oculi 1542.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit 2 Siegeln. Blattzahl: 1
Rosenberg, Wolfgang v.
Seckendorff-Aberdar, Arnold v.
Reuter, Leonhard
Straß, Christoph
Steainmack, Georg
Trescher, Kilian
Steinmetz, Johann
Burkard, Thomas
Horbacher, Franz
Schertlein, Johann
Birer, Zacharias
Virnsberg (Gde. Flachslanden, Lkr. Ansbach), Kommende
Wemding (Lkr. Donau-Ries), Amt
Sondernohe (Gde. Flachslanden, Lkr. Ansbach)
Rappenau (Gde. Obernzenn, Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim)
Unteraltenbernheim (Gde. Obernzenn, Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim), Ausstellungsort
Unteraltenbernheim (Gde. Obernzenn, Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim), Wirtshaus
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
2025-05-23T11:52:59+0200
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