Dasjenige, was wegen der von dem Besitzer des in dem Markgraftum Niederlausitz gelegenen Gut Oderin, Joachim Wilhelm von Schlieben, sowohl ratione der von der Bürgerschaft zu Buchholz [Wendisch Buchholz, seit 1937 Märkisch Buchholz] auf seinem zu besagten Gut gehörigen Grund und Boden, und zwar an solchen Orten, die bisher keinem Streit unterworfen gewesen, ganz neuerlich unternommenen Turbationen als intuitu der dem Gut Oderin zustehenden von der königlich preußischen prinzlichen Gesamtkammer zu Wusterhausen [Königs Wusterhausen], aber ihm entzogenen Hutung auf gewissen im kurbrandenburgischen gelegenen Heiden, angebrachte Beschwerden, geschrieben wurde, Bd. 1

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Sächsisches Staatsarchiv
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