Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Ulmer Bürger und Süßbäcker Johann Georg Haug als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Barbara Prinz als Braut erschienen. Begleitet werden sie von dem Unterstubenwirt [abgegangene Trinkstube der Kaufleutezunft, sogenannte Untere Stube, Marktplatz 6] Georg Friedrich Haug und dem Bürstenbinder Samuel Beck als Pfleger der Kinder des Bräutigams Anna Maria, Johann und Elisabeth aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Apollonia Beck sowie Jakob Prinz als Vater und Beistand der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 8. März 1787 vereinbarten Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 246] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder des Bräutigams noch minderjährig sind und damit der Vormundschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und darin auch eine angemessene Versorgung der Kinder des Bräutigams aus seiner ersten Ehe vorgesehen ist. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.