Gründungsurkunde des Armenhauses Wibbeke (Kopie)
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C-Arm Wib, Akte Nr. 9
C-Arm Wib Armenhaus Wibbecke
Armenhaus Wibbecke >> 02. Akten
10. Februar 1615
Enthält: Vor dem Offizial erscheinen Herman Voß, Dechant des alten Doms, Melchior Krechting, Kanoniker daselbst, und Johan Lipper, Vikar der Domkirche, als Nachlassverwalter des Arnold Wibbeken, Vikar an St. Barbara im Dom, um gemäß einer Klausel im Testament des Verstorbenen ein Armenhaus zu gründen. Wibbeken stellte dazu sein Haus und Hof mit kleinem Eckhaus im Breul (Kirchspiel Überwasser) sowie 600 Reichstaler zur Unterbringung und zum Unterhalt von fünf alten, frommen, aufrichtigen Frauen zur Verfügung. Der Emonitor dieser Renten soll für die Verwaltung des in Renten angelegten Kapitals jährlich 1 Reichstaler beziehen. Die Armen haben täglich den Gottesdienst in der Überwasserkirche zu besuchen. Die Leitung des Hauses obliege dem Dechanten und den Provisoren von Überwasser. Vom Stadtdienst soll das Armenhaus freigekauft werden. Siegel des Offizials. Zeugen: Walter Hane und Friederich Nierman, Diener der Siegelkammer.
6 Blatt
Archivale
Fotokopie. Provenienz: Bistumsarchiv Münster, Generalvikariat, Münster - Armenwesen, A 52.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:17 MEZ