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Landgraf Ludwig [I., der Friedsame] zu Hessen belehnt Eckhard und Friedrich von Röhrenfurth mit dem Erbmarschallamt. ? Wir Ludewig von Gotis Gnade...
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Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1303 - 1450
1422 April 18
Ausfertigung, Pergament (17,2 x 32,6 cm) mit anhängendem Siegel (gut erhalten)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini millesimo quadrinentesimo vicesimo secundo sabato proximo ante dominicam Quasimodogeniti
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Ludwig [I., der Friedsame] zu Hessen belehnt Eckhard und Friedrich von Röhrenfurth mit dem Erbmarschallamt. ? Wir Ludewig von Gotis Gnaden lantgrave zu Hessen bekennen vor uns und unser erbin ussintlich in diesem briefe: solich / unser erbemarschalgampt, als die von Eysenbach von unser aldern und dem furstentume zu Hessen zu erbelin gehabt / und getragen han und nu her Rorich von Eysenbach, rittir, unser liebir getruwer uns solich unser erbemarschalgampt vor sich / und alle sine erbin uffgegebin und uffgeladen had und genzlich daruff virzegen in syme uffin versigilten briefe, den wir daruber han, so han wir angesehin und erkant getruwenund nuzlichen dinst, den uns unser liebin heymelichen und getruwen Eghard und Frederich von Rorenfurt gebruder sint unsers vattir seligen tode in unsern kyntlichentagen willerlich getan han, sunderlichs als sie unser lande und lute von unser wegen ernstlich und redelich verstanden und unser bestes getruwelich getanhan und noch vorbassir tun mugen in kunftigen zyten, und han den vorgenanten Egharde und Frederich gebrudern und iren libeslehinserbin dasselbe unser marschalgampt mit allen sinen herlichfeyden, eren , rechten und nuzen, als von alder dazu gehort had, zu erbelehin geluhen und luhin un daz also geinwurterlich an diesem briefe, und si und ire libeslehinserbin solln dasselbe unser marschalgampt von uns, unsern erbin und dem furstentumes zu Hessen erbemarschalgke davon sin und daz auch getruwelich vertehin, virdienen und entphaen, als eyme erbemarschalgke zugeboret und vor rechte tun soln, als digke des noid ist, ane geverde. Wir und unser erbin woln sie und ire erbin auch by solichen lehin und marschalgampt getruwelich hanthaben, schirmen und behalten, wo yn des noid ist, auch ane geverde. Dieß zu urkunde han wir unser ingesiegel an diesen brief tun hengken.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller Siegelankündigung: "han wir uns(er) Inges(igel) an diessen brieff tun hengken" Siegel: d = 35 mm, in einem lang gezogenen Sechspass das schrägrechts gestellte hessische Stamm-wappen mit Helmzier (zwei Büffelhörner mit sieben Lindenzweigen besteckt), unter dem Helm ragt die realistisch gestaltete Helmdecke hervor, Umschrift: s(igillum)* ludewici * lant * / gravii * hassie *
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 390
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.