Innenministerium, Abteilung XI: Veterinärwesen (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/11
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Ministerium des Innern/Innenministerium >> Weitere Bestände des Innenministeriums
1835-1945
Überlieferungsgeschichte
Im Edikt vom 18. November 1817 wurde dem Ministerium des Innern die Initiative zu allen Gesetzen und Verordnungen in Bezug auf die Medizinalpolizei und die Leitung des Medizinalwesens sowie die Vorkehr für die Erhaltung der Gesundheit von Menschen und Haustieren Übertragen. Für die Ausführung dieser Aufgaben waren das Medizinalkollegium und die Kreisregierungen zuständig. Die Bereiche von allgemeiner Medizinalpolizei und Veterinärpolizei waren also vorerst noch nicht getrennt.
Erst durch die Verfügung vom 23. März 1881 zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen erfolgte ein größerer Ausbau der Veterinärverwaltung in Württemberg. Das Innenministerium konnte nunmehr besondere Kommissare zu deren Durchführung bestellen und ergänzende Maßnahmen anordnen. Im gleichen Jahr wurde beim Medizinalkollegium eine besondere tierärztliche Abteilung gebildet.
Mit dem 1. Januar 1920 wurde das Medizinalkollegium aufgehoben. Seine Aufgaben gingen an das Innenministerium über, das wiederum einzelne Befugnisse anderen Behörden übertrug. Beim Ministerium selbst bildete man eine besondere Veterinärabteilung, die bis zum Ende des nationalsozialistischen Regimes bestand.
Inhalt und Bewertung
Die vorliegenden Akten wurden 1931 vom Innenministerium, 1973 vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg über das Staatsarchiv Ludwigsburg und 1977 vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt abgegeben. Sie umfassen Material ab dem Jahr 1871; einzelne Schriftstücke reichen auch bis 1835 zurück. Auffallend ist der relativ geringe Gesamtumfang des Bestands, gemessen am Aufgabenbereich der Veterinärverwaltung und verglichen mit Ablieferungen anderer Abteilungen des Innenministeriums. Vor allem aus der Zeit der Weimarer Republik liegen nur verhältnismäßig wenige Unterlagen vor. Demnach dürfte die Vermutung, dass ein großer Teil durch Kriegseinwirkung vernichtet worden ist, nicht von der Hand zu weisen sein, worauf auch gelegentliche Hinweise in den Akten schließen lassen. Unterlagen ab 1945 befinden sich in der Bestandsgruppe EA 2 (Innenministerium).
Die Archivalien wurden im November und Dezember 1978 von dem Archivangestellten Werner Urban unter Anleitung des Unterzeichnenden neu geordnet und verzeichnet. Der Gesamtbestand umfasst 4,00 lfd. m mit 115. Nummern.
Stuttgart, den 3. Januar 1979
Braunn
Im Edikt vom 18. November 1817 wurde dem Ministerium des Innern die Initiative zu allen Gesetzen und Verordnungen in Bezug auf die Medizinalpolizei und die Leitung des Medizinalwesens sowie die Vorkehr für die Erhaltung der Gesundheit von Menschen und Haustieren Übertragen. Für die Ausführung dieser Aufgaben waren das Medizinalkollegium und die Kreisregierungen zuständig. Die Bereiche von allgemeiner Medizinalpolizei und Veterinärpolizei waren also vorerst noch nicht getrennt.
Erst durch die Verfügung vom 23. März 1881 zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen erfolgte ein größerer Ausbau der Veterinärverwaltung in Württemberg. Das Innenministerium konnte nunmehr besondere Kommissare zu deren Durchführung bestellen und ergänzende Maßnahmen anordnen. Im gleichen Jahr wurde beim Medizinalkollegium eine besondere tierärztliche Abteilung gebildet.
Mit dem 1. Januar 1920 wurde das Medizinalkollegium aufgehoben. Seine Aufgaben gingen an das Innenministerium über, das wiederum einzelne Befugnisse anderen Behörden übertrug. Beim Ministerium selbst bildete man eine besondere Veterinärabteilung, die bis zum Ende des nationalsozialistischen Regimes bestand.
Inhalt und Bewertung
Die vorliegenden Akten wurden 1931 vom Innenministerium, 1973 vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg über das Staatsarchiv Ludwigsburg und 1977 vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt abgegeben. Sie umfassen Material ab dem Jahr 1871; einzelne Schriftstücke reichen auch bis 1835 zurück. Auffallend ist der relativ geringe Gesamtumfang des Bestands, gemessen am Aufgabenbereich der Veterinärverwaltung und verglichen mit Ablieferungen anderer Abteilungen des Innenministeriums. Vor allem aus der Zeit der Weimarer Republik liegen nur verhältnismäßig wenige Unterlagen vor. Demnach dürfte die Vermutung, dass ein großer Teil durch Kriegseinwirkung vernichtet worden ist, nicht von der Hand zu weisen sein, worauf auch gelegentliche Hinweise in den Akten schließen lassen. Unterlagen ab 1945 befinden sich in der Bestandsgruppe EA 2 (Innenministerium).
Die Archivalien wurden im November und Dezember 1978 von dem Archivangestellten Werner Urban unter Anleitung des Unterzeichnenden neu geordnet und verzeichnet. Der Gesamtbestand umfasst 4,00 lfd. m mit 115. Nummern.
Stuttgart, den 3. Januar 1979
Braunn
128 Büschel (Bü 1-115), 4,24 lfd. m
Bestand
Hans-Peter Lang: Über die Entwicklung der Veterinärverwaltung im ehemaligen Lande Württemberg, München, Diss. 1957
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ