Mychel Petersen zu Husum verpfändet für 15 Mark, mit einer Mark zu verrenten, den Kirchgeschworenen Mathias Knutzen, Bernth Froddesen, Peter Knutzen und Hans Glesinck sein Haus und Hof westlich vom Kostyghe zwischen Hans Koster östlich und Jon Smyth westlich. Darin stehen die 15 Mark nach Inhalt des alten Kirchenbuches und Register seit 1472 und sind übergegangen von Volquart Dythmarsen auf Wolter Murmester und von diesem auf den Ausstellers. Mitsiegler: Corth Erthman und Gerth van Estels. d.d. 1531 des donnerdages na Fabiani unde Sebastiani martir.
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Mychel Petersen zu Husum verpfändet für 15 Mark, mit einer Mark zu verrenten, den Kirchgeschworenen Mathias Knutzen, Bernth Froddesen, Peter Knutzen und Hans Glesinck sein Haus und Hof westlich vom Kostyghe zwischen Hans Koster östlich und Jon Smyth westlich. Darin stehen die 15 Mark nach Inhalt des alten Kirchenbuches und Register seit 1472 und sind übergegangen von Volquart Dythmarsen auf Wolter Murmester und von diesem auf den Ausstellers. Mitsiegler: Corth Erthman und Gerth van Estels. d.d. 1531 des donnerdages na Fabiani unde Sebastiani martir.
LASH, Urk.-Abt. 185 Nr. 210
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum >> 1 Urkunden
1531
Enthält: Ausfertigung, Pergament, das Siegel des Gerth von Estels fehlt
Verzeichnung
1531 Januar 26
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:49 MEZ