Der Würzburger Bischof Otto [von Wolfskeel] ordnet mit Zustimmung des Abtes Ludwig [von Thüngen] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg eine Reformation des stark verschuldeten Klosters in geistlichen und weltlichen Dingen an. Er bestimmt dazu, dass die dem Kloster aus bestimmten Orten zufließenden jährlichen Einkünfte zunächst für den Rückerwerb verpfändeter Güter, Einkünfte und Gerechtsame sowie für die Instandsetzung der Klostergebäude verwendet werden sollen. Außerdem nimmt er eine Aufteilung der auf dem Klosterareal befindlichen Gebäude zwischen Abt und Konvent vor. Abt, Prior und Konvent verpflichten sich zur Durchführung dieser Anordnungen. Datum Herbipoli 1344 iii nonas aprilis pontificatus vero nostri anno decimo. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg