Notiz über eine Abmachung in Streitigkeiten zwischen Merglin Rastetter als Klägerin und Peter Spar (Sper/Spore) und Friedrich Eberhart. Merglin hatte gemeint, sie habe anstelle ihres verstorbenen Mannes Gerechtigkeiten am Erbe zu Böbingen (Bebingen), was Hans Rapp (+) hinterlassen hatte. Diesbezüglich hätten die pfalzgräflichen Räte im kleinen Rahmen (zu lutzel) geschlichtet und sie anzuhören verlangt. Nach dieser Anhörung befinden die Räte, dass Merglin kein Anrecht auf das Erbe hat, weshalb sie beide Streitparteien folgendermaßen vertragen: Peter und Friedrich sollen Merglin einen noch schuldigen Gulden erlassen und ihr zu den vier Malter Korn des früheren Entscheids noch zwei weitere Malter geben, sodass in drei Raten je zwei Malter Korn anfallen, nämlich jetzt, nach der Ernte und zu St. Michael [= 29.9.] oder St. Martin [= 11.11.]. Merglin verzichtet dafür auf ihre Forderungen an dem Erbfall des Hans Rapp. Als Räte werden genannt: Bischof Johann von Worms, Kanzler; Doktor Konrad Michaelis, Dekan des Stifts zu Heidelberg; Doktor Jakob von Ramung; Alexander Bellendörfer, Protonotar; Erasmus (Asmus) Münch, Landschreiber zu Heidelberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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