Hermann von Rheide, Sohn des + Bernhard von Rheide und seiner Frau Aletgen Balckenberg, macht bekannt, daß Abt Heinrich [Duden] ihn auch zugunsten seiner Schwestern Katharina und Aletgen mit dem kurmütigen Behandigungs- und Pachtgut Huxholl im Kirchspiel Kettwig behandigt hat, an dem noch seine Mutter mit der Frauenhand beteiligt ist. Er wird deshalb jährlich am 11. November die seit alters übliche Pacht entrichten. Das Gut soll nicht verpfändet, versetzt, verwüstet oder in andere Hände gebracht werden. Beim Tod eines Behandigten ist eine Kurmut fällig. - Es siegelt Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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