Erzbischof Heinrich von Köln teilt der Pröpstin, Dekanin und dem Konvent des Stifts (ecclesie secularis) Meschede mit: Nach dem Tode der Äbtissin Agnes am 7. April 1306 (feria quinta post festum Pasche) bedürfe das Stift schneller Hilfe, da es durch den Verlust vieler Güter sehr verarmt sei. Auf die schriftliche Bitte des Konvents bestimmt der Erzbischof seinen Verwandten Johann von Arnesberg, Kanoniker von St. Servatii in Maastricht (Traiectensis) in der Lütticher Diözese, zum Verwalter und Verteidiger der Einkünfte und Rechte des Stifts. Wenn im Augenblick wegen des Mangels an Gütern keine Äbtissin gewählt werden kann, so soll dieser Edelherr Johannes anstelle der Äbtissin in der Verwaltung der weltlichen Dinge und der Übertragung der Pfründen mit und ohne Seelsorge dem Stift vorstehen. Die Vasallen, Ministerialen und sonstigen Leute des Stifts haben ihm wie der Äbtissin zu gehorchen. Er darf von den Gütern des Stifts nichts veräußern, sondern hat entfremdetes Gut wieder zurückzugewinnen, wie er sich durch den Eid vor den Kanonissen und den Prälaten des Erzbischofs verpflichtet hat. Auf Aufforderung hat er dem Erzbischof oder dessen Untergebenen Rechnung zu legen. Dem Stift bleibt es vorbehalten, eine neue Äbtissin zu wählen, wenn Johannes die Verwaltung niedergelegt hat. Der Erzbischof behält sich die Absetzung des Administrators vor, wenn dieser nachlässig ist. Der Erzbischof überträgt der Dekanin die Verwaltung der geistlichen Dinge, insbesondere die Handhabung der Disziplinargewalt und die Sorge für den Gottesdienst. Datum Köln 1306 Juni 19 (die dominico ante festum nativitatis beati Johannis Baptiste) Köln

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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