Johanna van Roistorp, Gattin Johan Hoyns van Wachendorp, beurkundet in Abwesenheit ihres Mannes für ihn, sich und ihre Erben, daß sie von Herrn Wynant von Roire, Abt des Klosters zu sent Cornelis munster up der inden, 26 rhein. Goldgulden geliehen hat, gegen Verpfändung des Anteils, den sie und ihr Mann an dem Hofe gen. de burchoff zu Castenhoultz haben. Sie verpflichtet sich mit ihren Erben, daß die Schuld bis zum nächsten Remeystage (Remigius, Okt. 1) über 1 Jahr nach Ausstellung dieses Pfandbriefes bezahlt werden soll und dazu noch das Geld, das der Abt nachweislich während dieser Zeit für Bauarbeiten an dem Hofe verbraucht hat; anderenfalls kann der Abt den Hof bis zur Begleichung der Schuld behalten. Gegeven int jare unss heren 1409 des niesten daigs na inser lever vrauwen dage assumpcie.