Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Hans Steller, der Gerauer Schultheiß des Landgrafen Wilhelm [III.] zu Hessen, den Hans Neurat (Nuwrat) der üblen Nachrede beschuldigt hat. Hans Steller soll nach diesem vor Gericht behauptet haben, dass dem Hans Lindenschmidt "solt vergeben worden sin" [s. Bemerkung]. Hans Steller hat darum ob des Schadens an Ehre und Recht einen rechtlichen Austrag vor dem Pfalzgrafen ersucht. Dieser verkündet, nachdem seine Räte beide Seiten verhört haben, dass nicht erkenntlich sei, dass die Rede dem Hans Steller schmähe oder ihn an Ehre und Glimpf berühre. Beide Knechte, Hans Steller und Hans Neurat, sollen unschädlich ihrer Ehre verglichen sein, keine weiteren Forderungen und Ansprachen mehr in der Sache stellen und sich darum in keiner Weise weiter gegenseitig beirren.