Der Offizial der Kölner Kurie: In dem vor ihm verhandelten Prozess [vgl. das Regest zu 1353 März 13] sind zur Vesperstunde am Freitag nach dem Fest Johannes des Täufers [Juni 28] vor ihm erschienen Otto von Ahlen, der auf Antrag Johanns vom Büchel verbindlich auf diesen Termin geladen war, und Johann von Gymnich. Um seinen Herrn vom Makel der Kontumaz zu befreien, stellt Johann Kaution und bietet weitere 10 Florenen Kaution dafür, dass weder er noch sein Mandant dem Prozess je wieder fern bleiben würden. Der Prokurator Otto brachte darauf zu der Behauptung des Bek-lagten, er sei durch die Kläger eingeschüchtert worden vor, dass dies keineswegs stimme und dass nur Genugtuung geleistet werden solle, bevor der Prozess weitergehe. Er bat unter Vorzeigen einer entsprechenden Vollmacht, den Prozess fortzuführen. Der Prokurator Johann bat indessen um Fristverlängerung, bis auch sein Mandant pers-önlich zugegen sein könne. Der Offizial bestimmte darauf die Vesperstunde des kommenden Mittwoch [Juli 3] als Termin für das persönliche Ers-cheinen des Beklagten und die Fortsetzung des Prozesses. Actum et datum a.d. 1353 feria sexta predicta.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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