Ritter Heinrich von Gumppenberg bestätigt im Einvernehmen mit Elisabeth [Neyllingerin, vgl. die Urkunde von 1362 V 2], Äbtissin von Kloster Neuburg, daß die Kinder, die aus der Ehe des Heinrich Stahel, der Eigenmann des Gumppenberg ist, mit Agnes, der Tochter des Ulrich des Lehenherrn von Holenpach (1), der zu den Eigenleuten des Klosters Neuburg gehört, zwischen ihm und dem Kloster Neuburg zu gleichen Teilen aufgeteilt werden sollen. S: A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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