Gerhard, Bischof von Pomesanien, transsumiert durch die Notare Johannes Rosener de Sorau und Caspar Satoris de Eylau die Urkunde des Papstes Martin V. von 1420 September 1 (Regis pacifici), in der der bis zum 29. September laufende Waffenstillstand zwischen dem Deutschen Orden und Polen bis zum 13. Juli 1421 mit der Maßgabe verlängert wird, dass beide Parteien ihre Klagepunkte bis Weihnachten 1420 vorlegen sollen, worauf der Papst diese bis Ostern 1421 entscheiden werde.

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