Herzog Gerhard von Jülich-Berg erneuert als Herr von Tomberg die von dem früheren Herrn zu Tombrug ausgegangene Schenkung eines Hofs zu Flamersheim an den Nicolausaltar in der Klosterkirche zu Schweinheim im Hinblick auf die diesem Kloster zu Teil gewordene Reformation und Klausur und unter der Bedingung, dass der Konvent zur Bedienung dieses Altars einen Ordenspriester von Heisterbach erbitte, der beim Beichtvater des Klosters Wohnung und Unterhalt haben und wenigstens 3 Mal in jeder Woche Messen für den Herzog, dessen Dorfherrn und Nachkommen zu lesen verpflichtet ist, eventuell auch falls kein Priester aus Heisterbach wieder angestellt werde, durch ein vom Herzog zu präsentierenden Ordens- und Weltgeistlichen ersetzt werden soll. Kanzler: Peter von Adenau. Das Siegel des Herzogs ab, nur das des Jungherzogs Wilhelm erhalten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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