Papst Gregor X. nimmt das Kloster Metten in seinen Schutz, stellt das klösterliche Leben nach der Regel des heiligen Benedikt wieder her und verleiht ihm eine große Anzahl geistlicher wie weltlicher Rechte und Pflichten, besonders bezüglich Aufnahme von Mönchen, Abtwahl, Zehnten, Pfarrechten, Begräbnis u.a. Darüber hinaus werden viele Güter und Besitzungen des Klosters Metten namentlich genannt:;. S: Papst Gregor X.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv