Frauenmörder Heinrich Pommerenke - Eine Spurensuche
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/004 04 A140016/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/004 04 Tondokumente des Generallandesarchivs Karlsruhe
Tondokumente des Generallandesarchivs Karlsruhe >> Tondokumente
20. Dezember 2013
Kriminalistisches Dokumentarspiel von Johannes Weiß
Komposition: Andreas Bernhard
Regie: Mark Ginzler
Ton und Technik: Dietmar Rözel und Andreas Bernhard
Dramaturgie: Uta-Maria Heim
Mit:
Martin Rentzsch: Erzähler
Lisbeth Felder: Erzählerin
Bernd Tauber: Richter
Matti Krause: Zitator
Eva Derleder: Sprecherin
Boris Koneczny: Sprecher
Frauke Vetter: Zwischenansagen
Inhalt:
Was heißt lebenslänglich? 49 Jahre saß der Frauenmörder Heinrich Pommerenke (1937¿2008) in Bruchsal im Gefängnis ¿ länger als jeder andere Häftling in der Bundesrepublik Deutschland. Als Leiter der Religionsabteilung beim SDR und SWR hat sich Johannes Weiß viele Jahre mit dem "Fall" beschäftigt und Pommerenke häufig besucht.
Am frühen Morgen des 1. Juni 1959 rattert der "Scharnow-Hummel-Express" durch Südwestdeutschland. Sein Ziel ist die italienische Riviera. Draußen herrscht noch tiefe Dunkelheit. Zu den Passagieren des D-Zugs gehört eine 21-jährige Frau. Kurz hinter Freiburg verlässt sie ihr Liegewagenabteil und geht zur Toilette. Sie merkt nicht, dass ihr ein Mann folgt. Während die junge Frau auf der Toilette ist, öffnet der Unbekannte draußen vorsichtig die Zugtür ¿ 1959 haben Züge noch keine automatische Türblockade. Als die Frau kurz darauf die Toilette verlässt, versetzt ihr der Mann einen kräftigen Stoß. Mit lautem Schrei stürzt sie durch die geöffnete Zugtür, bei Tempo 100. Schwer verletzt bleibt sie zwischen den Gleisen liegen. Die anderen Passagiere merken nichts.
Der Mann zieht die Notbremse und springt hinaus in die Dunkelheit. Er sucht und findet sein Opfer, das er stöhnen hört. Mit einem Messerstich in den Hals tötet er die junge Frau. Dann schleift er die Tote vom Bahndamm herunter und vergeht sich an ihr.
Es ist bereits der vierte der grausamen Frauenmorde, die Südwestdeutschland Ende der 50-er Jahre in Angst versetzen. Irgendwo lauert ein Serienkiller, hinter Büschen, auf einsamen Wegen, an Bahnunterführungen. Schließlich, am 19. Juni 1959, kommt der Polizei ein Zufall zu Hilfe. Der Kunde eines Schneiders im Schwarzwaldstädtchen Hornberg holt einen bestellten Anzug ab. Er wolle nur noch schnell zum Friseur, sagt der Mann ¿ und lässt seine Tasche zurück, die verdächtig schwer ist. Der Schneider findet darin ein abgesägtes Kleinkalibergewehr.
Die Prozessakte aus dem Jahr 1959Später hören die vernehmenden Beamten mit wachsendem Entsetzen das umfassende Geständnis des schmalen, blonden Mannes. "Vor Ihnen sitzt kein Mensch, sondern der Teufel", sagt er von sich selbst. Am 22. Oktober 1960 wird der 23-jährige Heinrich Pommerenke vom Landgericht Freiburg zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt: wegen Mordes in vier Fällen, Mordversuchs in zwölf Fällen, wegen versuchter Notzucht und gefährlicher Körperverletzung, wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung.
35 Jahre später, ein Augustmorgen in Bruchsal, eine halbe Autostunde von Karlsruhe entfernt. Das mächtige Stahltor der Justizvollzugsanstalt öffnet sich ¿ heraus tritt der Strafgefangene Heinrich Pommerenke zu seiner allerersten "Ausführung" seit der Verhaftung im Juni 1959. Für einige Stunden darf er - in Begleitung eines Vollzugsbeamten und eines Pfarrers - in die Freiheit.
Komposition: Andreas Bernhard
Regie: Mark Ginzler
Ton und Technik: Dietmar Rözel und Andreas Bernhard
Dramaturgie: Uta-Maria Heim
Mit:
Martin Rentzsch: Erzähler
Lisbeth Felder: Erzählerin
Bernd Tauber: Richter
Matti Krause: Zitator
Eva Derleder: Sprecherin
Boris Koneczny: Sprecher
Frauke Vetter: Zwischenansagen
Inhalt:
Was heißt lebenslänglich? 49 Jahre saß der Frauenmörder Heinrich Pommerenke (1937¿2008) in Bruchsal im Gefängnis ¿ länger als jeder andere Häftling in der Bundesrepublik Deutschland. Als Leiter der Religionsabteilung beim SDR und SWR hat sich Johannes Weiß viele Jahre mit dem "Fall" beschäftigt und Pommerenke häufig besucht.
Am frühen Morgen des 1. Juni 1959 rattert der "Scharnow-Hummel-Express" durch Südwestdeutschland. Sein Ziel ist die italienische Riviera. Draußen herrscht noch tiefe Dunkelheit. Zu den Passagieren des D-Zugs gehört eine 21-jährige Frau. Kurz hinter Freiburg verlässt sie ihr Liegewagenabteil und geht zur Toilette. Sie merkt nicht, dass ihr ein Mann folgt. Während die junge Frau auf der Toilette ist, öffnet der Unbekannte draußen vorsichtig die Zugtür ¿ 1959 haben Züge noch keine automatische Türblockade. Als die Frau kurz darauf die Toilette verlässt, versetzt ihr der Mann einen kräftigen Stoß. Mit lautem Schrei stürzt sie durch die geöffnete Zugtür, bei Tempo 100. Schwer verletzt bleibt sie zwischen den Gleisen liegen. Die anderen Passagiere merken nichts.
Der Mann zieht die Notbremse und springt hinaus in die Dunkelheit. Er sucht und findet sein Opfer, das er stöhnen hört. Mit einem Messerstich in den Hals tötet er die junge Frau. Dann schleift er die Tote vom Bahndamm herunter und vergeht sich an ihr.
Es ist bereits der vierte der grausamen Frauenmorde, die Südwestdeutschland Ende der 50-er Jahre in Angst versetzen. Irgendwo lauert ein Serienkiller, hinter Büschen, auf einsamen Wegen, an Bahnunterführungen. Schließlich, am 19. Juni 1959, kommt der Polizei ein Zufall zu Hilfe. Der Kunde eines Schneiders im Schwarzwaldstädtchen Hornberg holt einen bestellten Anzug ab. Er wolle nur noch schnell zum Friseur, sagt der Mann ¿ und lässt seine Tasche zurück, die verdächtig schwer ist. Der Schneider findet darin ein abgesägtes Kleinkalibergewehr.
Die Prozessakte aus dem Jahr 1959Später hören die vernehmenden Beamten mit wachsendem Entsetzen das umfassende Geständnis des schmalen, blonden Mannes. "Vor Ihnen sitzt kein Mensch, sondern der Teufel", sagt er von sich selbst. Am 22. Oktober 1960 wird der 23-jährige Heinrich Pommerenke vom Landgericht Freiburg zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt: wegen Mordes in vier Fällen, Mordversuchs in zwölf Fällen, wegen versuchter Notzucht und gefährlicher Körperverletzung, wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung.
35 Jahre später, ein Augustmorgen in Bruchsal, eine halbe Autostunde von Karlsruhe entfernt. Das mächtige Stahltor der Justizvollzugsanstalt öffnet sich ¿ heraus tritt der Strafgefangene Heinrich Pommerenke zu seiner allerersten "Ausführung" seit der Verhaftung im Juni 1959. Für einige Stunden darf er - in Begleitung eines Vollzugsbeamten und eines Pfarrers - in die Freiheit.
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Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Generallandesarchiv Karlsruhe
Weiß, Johannes; SWR-Redakteur
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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21.11.2025, 3:29 PM CET
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