Frauenmörder Heinrich Pommerenke - Eine Spurensuche
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/004 04 A140016/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/004 04 Tondokumente des Generallandesarchivs Karlsruhe
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20. Dezember 2013
Kriminalistisches Dokumentarspiel von Johannes Weiß
Komposition: Andreas Bernhard
Regie: Mark Ginzler
Ton und Technik: Dietmar Rözel und Andreas Bernhard
Dramaturgie: Uta-Maria Heim
Mit:
Martin Rentzsch: Erzähler
Lisbeth Felder: Erzählerin
Bernd Tauber: Richter
Matti Krause: Zitator
Eva Derleder: Sprecherin
Boris Koneczny: Sprecher
Frauke Vetter: Zwischenansagen
Inhalt:
Was heißt lebenslänglich? 49 Jahre saß der Frauenmörder Heinrich Pommerenke (1937¿2008) in Bruchsal im Gefängnis ¿ länger als jeder andere Häftling in der Bundesrepublik Deutschland. Als Leiter der Religionsabteilung beim SDR und SWR hat sich Johannes Weiß viele Jahre mit dem "Fall" beschäftigt und Pommerenke häufig besucht.
Am frühen Morgen des 1. Juni 1959 rattert der "Scharnow-Hummel-Express" durch Südwestdeutschland. Sein Ziel ist die italienische Riviera. Draußen herrscht noch tiefe Dunkelheit. Zu den Passagieren des D-Zugs gehört eine 21-jährige Frau. Kurz hinter Freiburg verlässt sie ihr Liegewagenabteil und geht zur Toilette. Sie merkt nicht, dass ihr ein Mann folgt. Während die junge Frau auf der Toilette ist, öffnet der Unbekannte draußen vorsichtig die Zugtür ¿ 1959 haben Züge noch keine automatische Türblockade. Als die Frau kurz darauf die Toilette verlässt, versetzt ihr der Mann einen kräftigen Stoß. Mit lautem Schrei stürzt sie durch die geöffnete Zugtür, bei Tempo 100. Schwer verletzt bleibt sie zwischen den Gleisen liegen. Die anderen Passagiere merken nichts.
Der Mann zieht die Notbremse und springt hinaus in die Dunkelheit. Er sucht und findet sein Opfer, das er stöhnen hört. Mit einem Messerstich in den Hals tötet er die junge Frau. Dann schleift er die Tote vom Bahndamm herunter und vergeht sich an ihr.
Es ist bereits der vierte der grausamen Frauenmorde, die Südwestdeutschland Ende der 50-er Jahre in Angst versetzen. Irgendwo lauert ein Serienkiller, hinter Büschen, auf einsamen Wegen, an Bahnunterführungen. Schließlich, am 19. Juni 1959, kommt der Polizei ein Zufall zu Hilfe. Der Kunde eines Schneiders im Schwarzwaldstädtchen Hornberg holt einen bestellten Anzug ab. Er wolle nur noch schnell zum Friseur, sagt der Mann ¿ und lässt seine Tasche zurück, die verdächtig schwer ist. Der Schneider findet darin ein abgesägtes Kleinkalibergewehr.
Die Prozessakte aus dem Jahr 1959Später hören die vernehmenden Beamten mit wachsendem Entsetzen das umfassende Geständnis des schmalen, blonden Mannes. "Vor Ihnen sitzt kein Mensch, sondern der Teufel", sagt er von sich selbst. Am 22. Oktober 1960 wird der 23-jährige Heinrich Pommerenke vom Landgericht Freiburg zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt: wegen Mordes in vier Fällen, Mordversuchs in zwölf Fällen, wegen versuchter Notzucht und gefährlicher Körperverletzung, wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung.
35 Jahre später, ein Augustmorgen in Bruchsal, eine halbe Autostunde von Karlsruhe entfernt. Das mächtige Stahltor der Justizvollzugsanstalt öffnet sich ¿ heraus tritt der Strafgefangene Heinrich Pommerenke zu seiner allerersten "Ausführung" seit der Verhaftung im Juni 1959. Für einige Stunden darf er - in Begleitung eines Vollzugsbeamten und eines Pfarrers - in die Freiheit.
Komposition: Andreas Bernhard
Regie: Mark Ginzler
Ton und Technik: Dietmar Rözel und Andreas Bernhard
Dramaturgie: Uta-Maria Heim
Mit:
Martin Rentzsch: Erzähler
Lisbeth Felder: Erzählerin
Bernd Tauber: Richter
Matti Krause: Zitator
Eva Derleder: Sprecherin
Boris Koneczny: Sprecher
Frauke Vetter: Zwischenansagen
Inhalt:
Was heißt lebenslänglich? 49 Jahre saß der Frauenmörder Heinrich Pommerenke (1937¿2008) in Bruchsal im Gefängnis ¿ länger als jeder andere Häftling in der Bundesrepublik Deutschland. Als Leiter der Religionsabteilung beim SDR und SWR hat sich Johannes Weiß viele Jahre mit dem "Fall" beschäftigt und Pommerenke häufig besucht.
Am frühen Morgen des 1. Juni 1959 rattert der "Scharnow-Hummel-Express" durch Südwestdeutschland. Sein Ziel ist die italienische Riviera. Draußen herrscht noch tiefe Dunkelheit. Zu den Passagieren des D-Zugs gehört eine 21-jährige Frau. Kurz hinter Freiburg verlässt sie ihr Liegewagenabteil und geht zur Toilette. Sie merkt nicht, dass ihr ein Mann folgt. Während die junge Frau auf der Toilette ist, öffnet der Unbekannte draußen vorsichtig die Zugtür ¿ 1959 haben Züge noch keine automatische Türblockade. Als die Frau kurz darauf die Toilette verlässt, versetzt ihr der Mann einen kräftigen Stoß. Mit lautem Schrei stürzt sie durch die geöffnete Zugtür, bei Tempo 100. Schwer verletzt bleibt sie zwischen den Gleisen liegen. Die anderen Passagiere merken nichts.
Der Mann zieht die Notbremse und springt hinaus in die Dunkelheit. Er sucht und findet sein Opfer, das er stöhnen hört. Mit einem Messerstich in den Hals tötet er die junge Frau. Dann schleift er die Tote vom Bahndamm herunter und vergeht sich an ihr.
Es ist bereits der vierte der grausamen Frauenmorde, die Südwestdeutschland Ende der 50-er Jahre in Angst versetzen. Irgendwo lauert ein Serienkiller, hinter Büschen, auf einsamen Wegen, an Bahnunterführungen. Schließlich, am 19. Juni 1959, kommt der Polizei ein Zufall zu Hilfe. Der Kunde eines Schneiders im Schwarzwaldstädtchen Hornberg holt einen bestellten Anzug ab. Er wolle nur noch schnell zum Friseur, sagt der Mann ¿ und lässt seine Tasche zurück, die verdächtig schwer ist. Der Schneider findet darin ein abgesägtes Kleinkalibergewehr.
Die Prozessakte aus dem Jahr 1959Später hören die vernehmenden Beamten mit wachsendem Entsetzen das umfassende Geständnis des schmalen, blonden Mannes. "Vor Ihnen sitzt kein Mensch, sondern der Teufel", sagt er von sich selbst. Am 22. Oktober 1960 wird der 23-jährige Heinrich Pommerenke vom Landgericht Freiburg zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt: wegen Mordes in vier Fällen, Mordversuchs in zwölf Fällen, wegen versuchter Notzucht und gefährlicher Körperverletzung, wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung.
35 Jahre später, ein Augustmorgen in Bruchsal, eine halbe Autostunde von Karlsruhe entfernt. Das mächtige Stahltor der Justizvollzugsanstalt öffnet sich ¿ heraus tritt der Strafgefangene Heinrich Pommerenke zu seiner allerersten "Ausführung" seit der Verhaftung im Juni 1959. Für einige Stunden darf er - in Begleitung eines Vollzugsbeamten und eines Pfarrers - in die Freiheit.
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Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Generallandesarchiv Karlsruhe
Weiß, Johannes; SWR-Redakteur
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:29 MEZ
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