Heinrich von Eich, Herr zu Olbrück (Oilbruck), teilt Simon Graf zu Sp. und Vianden (Vyanden) mit: er hat erfahren, daß des Grafen Knechte und Bürger zu Kastellaun (Kestelu{o}n) aus dem dortigen Schloß gelaufen und geritten sind und seiner Untertanen Gut genommen haben. Diese haben sich gewehrt; Knechte und Bürger des Grafen haben ihnen schwere Wunden geschlagen ungeachtet des Vertrags, den Heinrich gegenüber dem Grafen, seinen Amtleuten, Dienern und Bürgern nie übertreten hat. Widerfahren ihm künftig solche Gewalttätigkeiten, kann Heinrich das nicht hinnehmen. Der Graf kann ihn in einem solchen Fall nicht beschuldigen, gegen Eid und Ehre gehandelt zu haben. Heinrich sieht sich dann nicht mehr durch Eid und Huldigung gebunden, bittet aber den Grafen, sich in der Sache seinen Untertanen gegenüber gnädig zu erweisen. Siegel des Ausstellers.