Der Diebstahl von Holz und anderen Waldprodukten, Forst- und Weidfrevel sowie die Erhebung und Verrechnung der Geldstrafen, Gerichtskosten und Schadenersatzgelder, Einführung einer Controlle der unverarbeitet zu transportierenden Hölzer.
Vollständigen Titel anzeigen
D 06. 10.16
D 06. Bauverwaltung Bauverwaltung
Bauverwaltung >> Forst- und Landwirtschaft
1824-1881
Enthält: u. a.
··Gesetze und Erlasse betr. die Sanktionierung der Wald- und Weidefrevel, Kontrolle des Holzeinschlags
·Gesetz, den Diebstahl an Holz und anderen Waldprodukten betreffend vom 2. Juni 1852
·Instruktion für die Forstschutz-Beamten des Regierungsbezirks Trier zur Ausführung des Gesetzes vom 2. Juni 1852
·Übersicht der Weide-Verhältnisse in der Bürgermeisterei Fraulautern (1880): Weidefläche nach Ortsteil, Anzahl der Schweine in gemeinschaftlicher Herde
··Gesetze und Erlasse betr. die Sanktionierung der Wald- und Weidefrevel, Kontrolle des Holzeinschlags
·Gesetz, den Diebstahl an Holz und anderen Waldprodukten betreffend vom 2. Juni 1852
·Instruktion für die Forstschutz-Beamten des Regierungsbezirks Trier zur Ausführung des Gesetzes vom 2. Juni 1852
·Übersicht der Weide-Verhältnisse in der Bürgermeisterei Fraulautern (1880): Weidefläche nach Ortsteil, Anzahl der Schweine in gemeinschaftlicher Herde
Bürgermeisteramt Fraulautern | 1816-1936
Polizeiverwaltung Bürgermeisteramt Fraulautern
1,5 cm
Akte
Standort: Magazin Theater am Ring, Regal , Fach
Rechtsstatus: Eigentum
Tellinge (Telinge), Johann Wilhelm (1833-1857), Bürgermeister der Bürgermeisterei Fraulautern und Bauingenieur
Fraulautern
Trier
Bürgermeisterei Fraulautern
Dillingen/Saar
Pachten
Roden
Hülzweiler
Griesborn
Polizei
Feldpolizei <Forstrecht>
Waldfrevel
Rechtspflege
Regierungspräsidium Regierungsbezirk Trier
Forst
Forstwirtschaft
Holzwirtschaft
Holzhandel
Geldbuße
Straftat
Diebstahl
Schadensersatz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.10.2025, 11:46 MESZ