Kaiser Joseph I. befiehlt dem Markgrafen Christian Ernst von Bayreuth und dessen Amtsleuten zu Baiersdorf und Bruck, sich keinerlei hoheitliche Rechte über die Nürnbergischen Untertanen zu Großgründlach und Tennenlohe anzumaßen und allen, neuerlich durch einen, wegen Nichtbeachtung eines Trauergebotes begangenen, gewalttätigen Überfall und Plünderung der Wirtshäuser in den genannten beiden Orten entstandenen Schaden zu vergüten.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...