Abt Sifrid von Bleidenstadt gibt seinen Konsens als Lehnsherr dazu, daß Franke von Hohenstein Knappe seinen Anteil an dem Zehnten zu Breithard und Holzhausen ü./Aar an Dyxse von Hohenstein seinen Vetter mit Einwilligung seines Vetters Franke, des verstorbenen Dietrichs von Hohenstein bis zu einem bestimmten Termine der Wiedereinlösung verpfänden darf.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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