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Cyriak Eitel (Ciriax Eyttel) von Hutten bekundet für sich und
seine Nachkommen, dass er Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von
Fulda, seinen A...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1611-1620
1614 März 20
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (fehlen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen Donnerstags den zwantzigsten Martii im sechtzehen hundert und viertzehenden iahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Cyriak Eitel (Ciriax Eyttel) von Hutten bekundet für sich und seine Nachkommen, dass er Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, seinen Anteil an den Gütern in Herolz, wie er in dem von ihm selbst verfassten und besiegelten und dem Abt übergebenen Register beschrieben ist, mit allen Einkünften und Rechten, wie er sie von seinen Eltern geerbt und bislang unbeeinträchtigt besessen hat, dauerhaft für 2500 Gulden, jeder Gulden im Wert von 42 Böhmischen [Groschen], verkauft hat. Das Geld hat er aus der Küchenmeisterei des Abtes in guter, üblicher Münze erhalten. Cyriak Eitel von Hutten sagt Abt und Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los. Er verzichtet für sich und seine Nachkommen auf alle Rechte an den verkauften Gütern in Herolz und weist Abt und Kloster in deren Besitz ein. Er verspricht, dass er als Verkäufer, da einige der verkauften Güter in Herolz belastet sind und für den Fall, dass Ansprüche auf die Güter gestellt werden sollten, dafür haften wird und leistet Abt und Kloster Währschaft; er sagt zu, alle diesbezüglich entstehenden Kosten zu übernehmen und sich seiner Verpflichtung mit keinerlei rechtlichen Mitteln oder Anwendung von Privilegien und Freiheiten zu entziehen. Siegelankündigung. Zur größeren Sicherheit des Rechtsgeschäfts bittet er seinen Verwandten (vetter), Florian von Hutten, die Urkunde ebenfalls zu besiegeln. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Ciriax Eittel von / Huttenn subscripsi
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Florian von / Hutten subscripsi [?])
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Cyriak Eitel von Hutten, Florian von Hutten]
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.