Ludwig Kasimir und Eberhard Grafen von Hohenlohe zu Langenburg, Gebrüder, sowie Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall vergleichen ihre Differenzen und Streitigkeiten bezüglich der Beitragspflicht hohenlohischer Untertanen zur Instandhaltung der Haller Landwehr ("Heeg vnd Schleg", Grabengeld), auch der Vogtei, Zent- und Fraischgerichtsbarkeit in den Flecken Untermünkheim, Gailenkirchen, Neunkirchen und Zu der Rinnen (= Wohnplatz/Kleinsiedlung auf Gemarkung Michelfeld), des Geleits (wo?), der ausgelösten senftischen Güter, des Gehölzes auf der (Unter-)Münkheimer Steige, der Kelterpflicht und Führung der Heiligenrechnungen in Gailenkirchen, der Obrigkeit und des Patronatsrechts in Braunsbach, des Spitallehens zu Hall, der wegen Holzfrevels in Waldenburg inhaftierten Klaus Kropf und Hans Reinhard, der Gerichtsbarkeit und Steuerhoheit über die Pfarrbauern zu Reinsberg (Reinoltsberg) und der dort üblichen schleppenden Entrichtung von Gülten, Hauptrecht und Handlohn, des zwischen den Gemeinden Untermünkheim und Übrigshausen strittigen Weidgangs u.a. Beiliegend Auszug auf Papier (28.03.1561).