Die Mindener Kriegs- und Domänenkammer bestätigt, dass dem aus dem Distrikt Brackwede gebürtigen Stegemann auf sein Ansuchen der zum Sparenbergschen Vorwerk gehörende Klostergarten mit königlicher Erlaubnis vom Amt Sparrenberg in Erbpacht überlassen ist gegen jährliche Zinszahlung an den Sparenbergischen Beamten des Distrikts Brackwede.

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