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Johann Dornheim, Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar
kaiserlicher Autorität, bekundet, dass Johann [von Merlau], Abt von
Fulda, Dekan...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
1403 Juli 30
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno nativitatis eiusdem millesimo quadringentesimo tercio indictione undecima pontificatus sanctissimmi patris ac domini nostri domini Bonfatii divina providentia pape noni anno quartodecimo die penultima mensis Iulii hora tertiarum vel quasi in curia decanatus monasterii Fuldensis Herbipolensis diocesis et in quadam estuale aula eiusdem curie
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Dornheim, Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität, bekundet, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso, Kantor Graslock (Grasslacus), Kustos Konrad, Kellerer Berthold und die Mönche Trabatus von der Tann und Johann von Buchenau sowie Dekan Heinrich und Kustos Albert vom Kloster Frauenberg bei Fulda eine im Folgenden inserierte Appellation (appellationis papiri cedulam) an den Papst verfasst und ihm zur Ausfertigung eines Notariatsinstruments übergeben haben. Inserierte Appellation: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso, Kantor Graslock (Grasslocus), Kustos Konrad, Kellerer Berthold und die Mönche Trabatus von der Tann und Johann von Buchenau sowie Dekan Heinrich und Kustos Albert vom Kloster Frauenberg und alle Äbtissinen, Pröpste, Dekan, Prälaten, Kanoniker, Vikare, Altaristen, Konventualen und andere Geistliche unter der Herrschaft des Klosters Fulda beklagen vor dem Notar als öffentlicher Person und den genannten Zeugen, dass ihnen vor gerade sechs Tagen Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg, bekannt gegeben hat, dass er unter Berufung auf ein Privileg für drei Jahre einen Zehnten von allen Einkünften aller Geistlichen der Diözese Würzburg, Äbten, Prioren, Pröpsten, Dekanen, Scholastern, Kantoren, Archidiakonen und anderen Prälaten und Weltgeistlichen und Regulierten aller Orden aus Stadt und Diözese, exemte und nicht exemte - aus Gewohnheit sind nur die Deutschordensritter ausgenommen - vom Papst erbeten und erhalten hat. Daraufhin hat der Bischof allen Geistlichen seiner Stadt und Diözese unter Androhung von Kirchenstrafen befohlen, binnen 24 Tagen nach Publikation des Zahlungsmandats in Würzburg den zehnten Teil aller ihrer Einkünfte eines Jahres aus Stadt und Diözese abzuliefern oder sich binnen sechs Tagen mit den ernannten Kollektoren zu einigen. Zuwiderhandelnde Einzelpersonen werden mit der Exkommunikation bestraft, Gemeinschaften mit Suspension und Interdikt belegt. Es wird die in der Diözese Würzburg allgemein bekannte desolate Finanzlage des Klosters Fulda mit Schulden in Höhe von mehr als 300000 Gulden, die der Abt in seiner Amtszeit nicht reduzieren konnte, einhergehend mit einer Verpfändung der Burgen, Städte und Besitzungen, geschildert. Die Verschuldung nahm in der Amtszeit durch allerlei Widrigkeiten, Verwüstung des Landes, Angriffe, Raub, Mord und Ausplünderung bis zur völligen Verarmung, insbesondere durch den Bischof von Würzburg, sogar noch zu. Daher scheinen die Forderungen des Bischofs besonders absurd zu sein. Sie legen beim Papst Bonifatius [IX.] eine Appellation gegen die allzu ungerechten Forderungen des Bischofs von Würzburg ein und bitten ihn inständig um Hilfe. Der Notar wird zur zielführenden Veränderung der Appellation ermächtigt. Ausstellungsort: Fulda. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Magister Heinrich Kleingedanck (Kleyngedanck), Pfarrer in Crainfeld und Rupert Wilden, Pfarrer in Greffenau [?]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 114v
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.