Hans Butz, Wirt beim Sauerbrunnen, B. zu Göppingen, wegen Gotteslästerung daselbst gef., wird nach Fürbitte seiner Ehefrau und guter Freunde auf Verschreibung und Zahlung der Atzung aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Wirtshäuser nachts und zu unziemlichen Zeiten künftig nicht mehr zu besuchen, fürderhin kein "Hauptspiel", das die Nahrung für Weib und Kinder gefährdet, mehr zu betreiben sondern nur noch mit guten Gesellen um Heller und Pfennig zur Kurzweil zu spielen, all seine noch offene Händel auf dem Rechtswege auszutragen und schwört U. (vgl. UF 1274)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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