Martin Hübinger und Michel Bläsin, des Baders Sohn, beide aus Derendingen, wegen Friedensbruchs zu Tübingen gef., jedoch auf vielfältige Fürbitten wieder freigel., schwören U. und geloben eidlich, zwei Jahre lang ohne Erlaubnis der Herrschaft weder hohe noch niedere Wehr zu tragen, keine offenen Zechen zu besuchen, ihre Atzung und ihr Turmgeld zu bezahlen sowie ein Strafgeld von 13 lb h - je zur Hälfte bis Fastnacht (25. Febr.) bzw. bis Martini (11. Nov.) nächsten Jahres - zu entrichten. - Bürgen: 1) Stephan Hübinger, Bruder des Martin H. 2) Konrad Ruff, Schwager des Michel B.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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