Hermann Krafft, Pfarrer zu Ulm, Krafft am Kornmarkt sowie Herschel und Peter Krafft, Bürger zu Ulm, verleihen auch im Namen aller anderen Krafft das Totengräberamt (Grabamt) der Pfarrei Ulm auf Lebenszeit an Heinrich Huphoff. Damit sind folgende, von ihm beeidete Rechte und Pflichten verbunden: 1) Über seine feste Besoldung darf er nur freiwillige Spenden annehmen und darüber hinaus nichts von den Leuten fordern. 2) Er soll persönlich für die Toten der Pfarrei die Gräber ausheben. 3) Auch soll er persönlich die Grabsteine aufstellen, bei besonders schweren Steinen darf er die Hilfe weiterer Personen beanspruchen. 4) Bei Übertretung seiner Pflichten verliert er das Amt und muss eine Strafe von 4 Pfd. Hellern zahlen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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