Hans Hohermut, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Weiher beurkunden eine Gültverschreibung des Weig Brackenheimer und seiner Ehefrau Margarethe über 40 Gulden gegenüber Wendel Geier, Faut zu Kislau.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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