Generalkassen- und Revenuendirektion (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 95
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Waldenburg >> Linie Hohenlohe-Schillingsfürst
(1764) 1765-1793 (-1795)
Inhalt und Bewertung
Als eine kleinere hohenlohe-schillingsfürstische Kameralbehörde wirkte die Generalkassen- und Revenuendirektion 28 Jahre. Zweck ihrer Einrichtung war die Besserung der finanziellen Situation des Hauses Hohenlohe-Schillingsfürst, konkret die Rückzahlung seiner Schulden. Die neue Kameralbehörde hatte unmittelbaren Zugriff auf alle Einnahmen der Herrschaft und sollte dadurch die Schulden begleichen und alle Hofausgaben und Besoldungszahlungen abwickeln können. Die Aufgabe der Kammer wurde auf die Berechnung der Einnahmen und die Revision der Rechnungen reduziert. Da die Einnahmen des Oberamtes Schillingsfürst von denen der unteren Ämter (Waldenburg, Kupferzell, Ohrntal und Adolzfurt) strikt geschieden wurden, ging es anscheinend um den Zugriff des Herrschers auf die letzteren. Mit dem Tod Karl Albrechts I. verlor die Generalkassen- und Revenuendirektion, die in Schillingsfürst residierte, 1793 ihre Funktion.
Gliederung: 1. Verwaltungsangelegenheiten; 2. Bauangelegenheiten; 3. Abgaben und Leistungen der Untertanen; 4. Liegenschaften der Untertanen; 5. Forstangelegenheiten; 6. Angelegenheiten des Reiches, des Fränkischen Kreises und benachbarter Territorien.
Die Generalkassen- und Revenuendirektion war eine kleinere hohenlohe-schillingsfürstische Kameralbehörde, die von 1765 bis 1793 wirkte, also immerhin 28 Jahre. Das mit ihrer Einrichtung verfolgte Ziel war die Besserung des finanziellen Zustandes des Hauses Hohenlohe-Schillingsfürst und ganz konkret die Rückzahlung der beachtlichen Schulden des Hauses an die Gläubiger (Zur Einrichtung der Behörde vgl. Bü 1). Durch Verordnung vom 26. Juni 1765 bestimmte Fürst Karl Albrecht I. von Wien aus die Errichtung der neuen Kameralbehörde, die unmittelbaren Zugriff auf alle Einnahmen der Herrschaft erhielt und die die Schulden begleichen und alle Hofausgaben und Besoldungszahlungen abwickeln sollte. Dem Hof- und Justizratskollegium wurde ausdrücklich jegliche Kompetenz im Bereich der Kameralia entzogen. Kritischer war das Verhältnis zur Kammer, der mit dieser Maßnahme der direkte Zugriff auf die Einnahmen der Herrschaft entzogen wurde und die sich fortan auf die Berechnung der Einnahmen und die Revision der Rechnungen beschränken sollte. Ihre Ergebnisse hatte sie der Generalkassen- und Revenuendirektion mitzuteilen. Die Einnahmen des Oberamtes Schillingsfürst wurden strikt von den Einnahmen der "unteren Ämter" (Waldenburg, Kupferzell, Ohrntal und Adolzfurt) geschieden. Anscheinend ging es der Generalkassen- und Revenuendirektion um die letzteren. Die neue Behörde besetzte Fürst Karl Albrecht I. mit Personen seines Vertrauens: den Vorsitz erhielt der Geheime Rat Steinhäuser, ihm zugeordnet wurde der bisherige Kabinettssekretär Steinhäuser und der Kammersekretär Baumgärtel. Letzterem wurde als Fachmann für das Kameralwesen die Führung des Kassenbuchs aufgetragen. Sitz der Behörde war Schillingsfürst. 1768 kam es zur Einrichtung der Revenuenadministration und 1781 des Kameraldepartements mit ähnlicher Zwecksetzung: direkter Zugriff auf die Einnahmen und Revenuen der "unteren" Ämter zum Zweck der finanziellen Sanierung der Herrschaft bzw. konkret zum Abbau der Schulden. Die Kameralverwaltung unter Karl Albrecht I. erweckt somit den Eindruck spontaner Behördengründungen, die gegeneinander und auch mit der Kammer konkurrierten. Mit dem Ende Karl Albrechts I. verloren alle drei Sonderbehörden ihre Funktion, also auch die Generalkassen- und Revenuendirektion. Die provenienzmäßige Bestimmung und Erschließung der Akten des vorliegenden Bestandes erfolgte im Rahmen des von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg geförderten Erschließungsprojektes zur Strukturierung des Archivs Waldenburg vor 1806. Zwischen 1999 und 2002 erschloss der Archivangestellte Wolfgang Stetter alle Unterlagen und bestimmte ihre Provenienz. Die Bestandsbildung konnte aus zeitlichen Gründen nicht mehr durch ihn erfolgen. Diese übernahm der Unterzeichnende für die gesamten Kameralbestände des Archivs Waldenburg. Die Gliederung des Bestandes, die Separierung der Akten im Magazin, die Durchnummerierung entsprechend der Findbuchordnung, die redaktionelle Überarbeitung der Titelaufnahmen sowie die Abfassung des Vorwortes besorgte der Unterzeichnende. Der Bestand erhielt die Bezeichnung "Wa 95 Generalkassen- und Revenuendirektion". Er umfaßt einschließlich der a-Nummern 57 Büschel in 0,6 lfd. m. Die Laufzeit reicht von 1765 bis 1793 mit einigen Vor- und einigen Nachakten. Neuenstein, im April 2005 Dr. Schiffer
57 Bü (0,60 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ