Die Richter des Mainzer Stuhls bezeugen, dass Heinrich, Bruder des Werner gen. Bolender, und seine Ehefrau Gertrud aus Medenbach dem Stift St. Johannes zu Mainz für 1 kölnische Mark eine näher bezeichnete Wiese von zwei Joch und ein halbes Joch Ackerland in der Gemarkung Kostloff (Costolf) verkauft haben und diese Ländereien unter näher genannten Bedingungen in Erbpacht zurücknehmen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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