Der Abt Albero von Werden macht bekannt, daß die Heide an dem clene bilsten genannten Stein, der gegenüber einem Pfarracker von Kettwig angrenzend an Eichen liegt, auf der anderen Seite angrenzt an die Äcker die Gottschalk in Bechusen innehat, unnütz und völlig unfruchtbar ist. Einige Konventsbrüder haben ihm nun vorgeschlagen, er möge sie dem Pfarrer in Kettwig Hildebrand, der früher als Kleriker zur Familie des Abts gehörte, zu Urbarmachung überlassen. Er überträgt also ihm und dessen Familiären Walter die Heide zu Erbrecht gegen einen Zins von sechs Hühnern die am 11. November geliefert werden müssen, und befreit sie vom Zehnten. Wenn es nicht gelingt, sie ackerbaulich zu nutzen oder sonst mit Pflanzen zu besetzen, kann er sie auf andere Weise verwerten. - Zeugen waren der Kämmerer Gottfried, der Pfarrer Arnold von Neukirchen (nove ecclesie), der Pfarrer Heinrich von Schirenbeke, Bertram Male, Ludolf, Sohn des Ritters Stephan, Johann von Kothausen (Cothusen), Wescel von Sickenbeke, Ministerialen, Heinrich von Barkhoven (Barichoven) und Wescel, Adam, Dietrich gen. Echer, der Schlüsselträger Hermann, Mose, Hugo vom Steinhaus (de domo lapidea), Hermann der Kleine. - Acta sunt in caminata nostra ..., datum XVIII kal. decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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