Friedrich Sigismund Graf von Byland, holländischer Kapitän zur See und Generaladjutant des Prinzen von Oranien, macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod seines Vaters Roelman Graf von Byland, holländischen Generalleutnants der Festung Arnheim, mit dem Lehngut gen. Triest vor der Stadt Kranenburg an der hitzigen Steege , 6 holl. Morgen groß, zu Mannlehenrecht belehnt hat. Gehuldigt hat in seinem Namen Carl Wilhelm Scheuerlein in Gegenwart von Rat und Kanzleidirektor Johann Everhand Dingerkus und Kanzleiregistrator Arning. - Or., Unterschrift Scheuerleins

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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