Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Peter Hus genannt Staud von Kirchen bis auf Widerruf in seinen besonderen Schutz, Schirm und seine Fürsprache. Er will ihn wie andere ihm Verbundene schützen und schirmen und Fürsprache gewähren in seinen Landen, Gebieten und Gegenden, wo er mächtig ist. Peter soll im Fürstentum zu Wasser und Land freies und sicheres Geleit haben, wo der Pfalzgraf zu geleiten hat. Dafür soll er das Geleitgeld entrichten, wenn er das Geleit braucht. [Schutz, Schirm und Fürsprache gelten,] wenn ihm der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten, Hofrichtern oder dort, wo sie es hinweisen, genügt. Für den Schirm soll Peter jährlich zu St. Michael [= 29.9] ein Kleinod im Wert von mindestens zwei Gulden geben. Der Pfalzgraf befiehlt seinen Ober- und Unteramtsleuten, die mit diesem Brief ersucht werden, dass sie Peter Schutz, Schirm, Fürsprache und Geleit gewähren.