Württ. Münzamt Stuttgart (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 243 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Obere Finanzbehörden
1861-1947
Überlieferungsgeschichte
Der Bestand enthält einen kleinen Rest der Überlieferung des Württembergischen Münzamts (einschließlich Münzkasse), das im Zuge der Schaffung einer einheitlichen Reichswährung im Jahr 1909 als eine der Münzstätten der deutschen Bundesstaaten eingerichtet worden war. Als Staatliche Münze Stuttgart setzte es nach dem Zweiten Weltkrieg seine Prägetätigkeit fort (vgl. Bestand EL 430).
Vorbemerkung: Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der 2. Hälfte des 19. Jhs. weitete sich auch der Zahlungsverkehr erheblich aus, so daß ein einheitliches Währungssystem in Deutschland dringend erforderlich wurde. Die Reichsverfassung von 1871 trug diesem Erfordernis Rechnung, indem sie die Kompetenz zur Ordnung des Münz- und Papiergeldwesens auf das Reich übertrug. Der nun folgende Aufbau eines einheitlichen Währungssystems fand mit dem Münzgesetz vom 1. Juni 1909 (RGBl. 1909, S. 82) seinen Abschluß. Aufgrund dieses Gesetzes wurden die Reichsmünzen unter der Aufsicht des Reiches in den Münzstätten einzelner Bundesstaaten geprägt. Zu diesen Prägestätten gehörte auch das Münzamt in Stuttgart. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges unterstand es innerhalb des Departements der Finanzen dem Bergrat. In der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches war das Münzamt unmittelbar dem Finanzministerium nachgeordnet. Als Staatliche Münze Stuttgart setzte es nach dem Zweiten Weltkrieg seine Arbeit fort. Auf den entsprechenden Bestand EL 430 sei verwiesen. Im Jahre 1944 wurde das Schriftgut des Münzamts durch Luftangriffe fast vollständig zerstört. Die im folgenden verzeichneten Unterlagen stellen daher nur einen sehr kleinen Rest der beim Münzamt entstandenen Überlieferung dar. Sie stammen in erster Linie aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Die Abgabe der Unterlagen erfolgte am 5. Mai 1971 durch die Staatliche Münze Stuttgart. Das Münzamt verfügte auch über eine Münzkasse. Deren Überlieferung ist in dem Bestand E 243a lediglich mit Rechnungsbelegen vertreten. Für die Zeit von 1820 bis 1927 sei auf den BestandE 226/351 verwiesen. Die Unterlagen wurden im Jahre 1989 unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Robert Kretzschmar von Herrn Alfred Suoka verzeichnet. Im Jahre 1995 besorgte Archivrat Udo Schäfer die Abschlußarbeiten. Die Reinschrift des Findbuchs erfolgte durch Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand E 243a umfaßt 4 Büschel in 0,1 Regalmetern. Ludwigsburg, im Januar 1995 Udo Schäfer Die Büschel 5 - 13 kamen am 19.9.1996 als Zugang 1996/71 von der Staatlichen Münze Stuttgart ein und wurden von Eberhard Royek unter Anleitung von Ulrike Leuchtweis verzeichnet.
Der Bestand enthält einen kleinen Rest der Überlieferung des Württembergischen Münzamts (einschließlich Münzkasse), das im Zuge der Schaffung einer einheitlichen Reichswährung im Jahr 1909 als eine der Münzstätten der deutschen Bundesstaaten eingerichtet worden war. Als Staatliche Münze Stuttgart setzte es nach dem Zweiten Weltkrieg seine Prägetätigkeit fort (vgl. Bestand EL 430).
Vorbemerkung: Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der 2. Hälfte des 19. Jhs. weitete sich auch der Zahlungsverkehr erheblich aus, so daß ein einheitliches Währungssystem in Deutschland dringend erforderlich wurde. Die Reichsverfassung von 1871 trug diesem Erfordernis Rechnung, indem sie die Kompetenz zur Ordnung des Münz- und Papiergeldwesens auf das Reich übertrug. Der nun folgende Aufbau eines einheitlichen Währungssystems fand mit dem Münzgesetz vom 1. Juni 1909 (RGBl. 1909, S. 82) seinen Abschluß. Aufgrund dieses Gesetzes wurden die Reichsmünzen unter der Aufsicht des Reiches in den Münzstätten einzelner Bundesstaaten geprägt. Zu diesen Prägestätten gehörte auch das Münzamt in Stuttgart. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges unterstand es innerhalb des Departements der Finanzen dem Bergrat. In der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches war das Münzamt unmittelbar dem Finanzministerium nachgeordnet. Als Staatliche Münze Stuttgart setzte es nach dem Zweiten Weltkrieg seine Arbeit fort. Auf den entsprechenden Bestand EL 430 sei verwiesen. Im Jahre 1944 wurde das Schriftgut des Münzamts durch Luftangriffe fast vollständig zerstört. Die im folgenden verzeichneten Unterlagen stellen daher nur einen sehr kleinen Rest der beim Münzamt entstandenen Überlieferung dar. Sie stammen in erster Linie aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Die Abgabe der Unterlagen erfolgte am 5. Mai 1971 durch die Staatliche Münze Stuttgart. Das Münzamt verfügte auch über eine Münzkasse. Deren Überlieferung ist in dem Bestand E 243a lediglich mit Rechnungsbelegen vertreten. Für die Zeit von 1820 bis 1927 sei auf den BestandE 226/351 verwiesen. Die Unterlagen wurden im Jahre 1989 unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Robert Kretzschmar von Herrn Alfred Suoka verzeichnet. Im Jahre 1995 besorgte Archivrat Udo Schäfer die Abschlußarbeiten. Die Reinschrift des Findbuchs erfolgte durch Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand E 243a umfaßt 4 Büschel in 0,1 Regalmetern. Ludwigsburg, im Januar 1995 Udo Schäfer Die Büschel 5 - 13 kamen am 19.9.1996 als Zugang 1996/71 von der Staatlichen Münze Stuttgart ein und wurden von Eberhard Royek unter Anleitung von Ulrike Leuchtweis verzeichnet.
13 Büschel (0,3 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ