4.5.5. Landesvermessungsamt NRW
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Tektonik
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.5. Zentrale Landesbetriebe
Behördengeschichte 1. Entstehung: Vorläufer waren Hauptvermessungsamt IX und Landesvermessungsamt Westfalen, nach 1946 die Hauptvermessungsabteilungen IX und X (aufgelöst 1949), seit 1949 dann Landesvermessungsamt (durch Runderlass des Innenministers) 2. Schließung: 2000 (als Landesoberbehörde) 3. Zuständigkeiten: Herstellung, Erneuerung und Erhaltung des trigonometrischen Festpunktfeldes, des Nivellementpunktfeldes und des Schwerepunktfeldes sowie Führung der amtlichen Nachweise über diese Punktfelder; topographische Landesaufnahme; Bearbeitung, Herausgabe und Vertrieb der topographischen Landeskartenwerke; Wahrnehmung des Urheberrechts daran; Unterstützung anderer Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie sonstiger Stellen, wenn thematische Karten auf der Grundlage der topographischen Landeskartenwerke herzustellen sind und Mitwirkung insbesondere an der Vervielfältigung 4. Organisationsstruktur: Behördenaufbau seit der Nachkriegszeit (1960 formell festgeschrieben): die Haupt- und Außenstelle hatte je drei selbstständige Abteilungen (1: Trigonometrische Abteilung, 2: Topographische Abteilung, 3: Kartographische Abteilung), diese gliederten sich in technische Dezernate, nur noch bei der Hauptstelle waren die Dezernate Hauptdreiecksnetz, Katasterphotogrammetrie, Topographische Photogrammetrie; seit 1961: Kataster- und Vermessungsverwaltung wurde ausgegliedert aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums (kam zum Minister für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten, dort bis 1970); seit 1975 einheitliche Landesoberbehörde: die drei Fachabteilungen und die Dezernate der Außenstelle gingen in den entsprechenden Abteilungen und Dezernaten der Hauptstelle auf, die Fachaufsicht über die in Münster verbleibenden Sachgebiete verlagerte sich auf die Hauptstelle, außerdem: 1975 Errichtung eines Hauptdezernates Automation (seit 1977 ”Vermessungstechnische Datenverarbeitung“), dieses ging 1981 in die Abt. 4 ”Vermessungstechnische Datenverarbeitung“ über; durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (2. ModernG) im Jahr 2000 zum Landesbetrieb umgewandelt; aktuelle Struktur: Geschäftsbereich F (Finanzen, Controlling), Geschäftsbereich V (Verwaltung), Geschäftsbereich 1: Geodätischer Raumbezug, Geschäftsbereich 2: Topographisches Informationsmanagement, Geschäftsbereich 3: Landschaftsinformationssysteme, Geschäftsbereich 4: Liegenschaftsinformationssysteme, Geschäftsbereich 5: Service (Stand: November 2006). 5. Amtssitz: zunächst war infolge der Nachkriegsverhältnisse die geplante räumliche Zusammenfassung der beiden Dienststellen nicht möglich, deshalb wurde als Sitz des Landesvermessungsamtes Düsseldorf mit der Postanschrift Bad Godesberg bestimmt, die ehemalige Hauptvermessungsabteilung IX (Münster) wurde eine Außenstelle; 1957 wurde endgültig Bad Godesberg als Sitz bestimmt, der Neubau eines Dienstgebäudes wurde bis 1964 vollzogen. 6. Leitung: (Direktoren) Martin Zirkel (1949-1955), Prof. Georg Krauß (1955-1974), Dr. Ferdinand Voss (1974-1979), Klaus Barwinski (1979-nach Umwandlung)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ